Steuer-Einnehmere.

[400] Steuer-Einnehmere betriegen 1) Wenn sie gute Geld-Sorten einnehmen / solche aber nicht lieffern, sondern dahin / wo sie Anweisungen bekommen / das angewiesene Quantum in den geringsten Sorten bezahlen. 2) Wenn sie die Steuren auf das schärfste so gleich, da solche ausgeschrieben / von den Unterthanen eintreiben / hiervon einen Theil auf Wucher ausleihen / und doch, wann sie solche in die Cassa oder wo sie sonsten hingehörten / zu[400] lieffern haben, vorgeben / daß viele Resten noch bey denen Unterthanen an Steuern ausstünden / und sie also keine grössere Lieferung thun könnten.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 400-401.
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