Tisch-Gänger.

[422] Tisch-Gänger betriegen 1) Wenn sie, da sie Lust haben, sich von einem Ort bald wegzumachen, eine Zeitlang auf Credit speisen, und darauf heimlich fortgehen, ohne das restirende Kost-Geld zu bezahlen. 2) Wenn sie vorgeben / den Tisch beständig zu behalten / hernach aber / so bald sie einen andern, der ihnen besser und bequemer scheinet, ausgesuchet / solchen stracks abandonniren / und auch die übrigen Tisch-Bursche darzu verhetzen. 3) Wenn sie das an Wein oder Bier empfangene Petra-Getränck theils an ihrer Kost-Herren Täffelgen darauf es notiret worden / auswischen / theils aber unter dem Vorgeben, man habe ihnen zu viel angeschrieben, verleugnen. 4) Wenn sie unter dem Vorwand / daß sie eine Reise thun hätten /den Tisch auf etliche Wochen aufsagen, und bey ihrer Wiederkunfft solchen wieder anzutreten versprechen, hernach aber ihren Kost-Herren weder ihre Retour wissen lassen / noch auch den Tisch längerhin behalten.


Mittel: 1) Sich das Tisch-Geld quartaliter voraus zahlen zu lassen. 2) Das Extra-Getränck in ein besonderes Manuale einzutragen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 422-423.
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