Uhrmacher.

[432] Uhrmacher betriegen 1) Wenn sie die Uhren wandelbahr machen / so, daß sie zwar Anfangs eine Zeitlang gut und richtig gehen, bald aber hernach zu stocken und still zu stehen anfangen 2) Wenn sie bey Reparirung derer Uhren dasjenige, was an der Uhr mangelt, zwar machen / hergegen aber in andern Stücken mehr daran wieder verderben, als sie ausgebessert haben, damit solche nur desto öffters zu Ihnen geschicket werden. 3) Wenn sie aus denen ihnen zur Ausbesserung gebrachten Uhren[432] die guten Räder nehmen / und an deren statt andere alte und unrichtige hinein thun. 4) Wenn sie zu denen Gehäusen und Capsuln derer Sack-Uhren schlechtes und mit vielen Zusatz verfälschtes Silber nehmen lassen / und es gleichwohl vor das Beste verkauffen. 5) Wenn sie auf ihre Arbeit eines berühmten Uhrmachers Nahmen, oder der Stadt Londen, Augspurg etc. Nahmen stechen, damit sie als englische oder andere gute Uhren desto eher abgehen mögen. 6) Wenn sie, da sie einige kostbare Uhren beysammen bekommen, ihre Sachen heimlich zusammen packen, und durchgehen / und ihren Kunden das leere Nachsehen lassen. 7) Wenn sie alten ausgelauffenen Uhren einen neuen Mantel umgebeben / eine neue Jahrs-Zahl darauff stechen, und also vor eine neue verkauffen. 8) Wenn sie gestohlne Uhren einkauffen, und so zurichten / daß man sie nicht mehr kennen möge. 9) Wenn sie keinen rechten Verstand auf diese Kunst haben / und doch sich in Bestallung einlassen, diese oder jene Stadt- oder Dorff-Uhr zu besorgen / und was daran wandelbahr wird, zu repariren.


Mittel: Daß solche Leutbetrieger und Falsarii als Diebe exemplarisch abgestraffet / und jedem Meister auferleget werde / seinen rechten Nahmen und Ort auf seine Uhren zusetzen / auch niemanden das Arbeiten gestattet werde / er sey dann angesessen / oder habe auf eine gewisse Summa sich bey der Obrigkeit verbirget.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 432-433.
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