Weißgerber.

[443] Weißgerber betriegen 1) Wenn sie fremden Leuten die Felle, die sie ihnen zu guter Arbeit behändigen /vertauschen / und hernachmahls schlimmere wieder geben, als ihnen zu Handen anvertrauet worden. 2) Wenn sie denen (zumahl schlechten Leuten) die es nicht verstehen, ein paar Felle / so nicht mehr als 16. ggl. vor 1. Rthlr. und wohl höher verkauffen. 3) Wenn sie altes Geiß- oder Ziegen-Leder vor Bock-Leder verkauffen, ja wohl gar zuweilen Schaaf-Leder vor Ziegen-Leder. 4) Wenn sie die Schnitte in dem Leder also zuzunehen wissen, daß man es kaum mercken kan, und sich darbey so vermessen,[443] es sey kein Schnitt im Leder, wenn man aber nachgehends damit zum Schneider kommet / so lehret es die Erfahrung allzu wohl. 5) Wenn sie die Felle falsch legen, das Breite heraus und das Schmale hinein; wenn man dieselbige kauffen will, so geschwind hin und her werffen / daß der Käuffer den Betrug nicht mercket / mit theurer Versicherung, es wäre kein Stücklein daran gesetzt, nachmahls aber / wenn ein paar Hosen oder sonst etwas daraus gemacht werden soll, die Erfahrung ein anders lehret. 6) Wenn sie die Felle zu lang in der Peitz liegen lassen, daß das Leder mürbe wird /und darnach nicht lange hält, oder in der Arbeit das Leder zu tieff schaben / daß es an manchen Ort sehr dünne wird. It. Wenn sie das Fisch-Schmaltz nicht recht ausarbeiten / davon das Leder sehr ungeschlacht wird.


Mittel: Wie bey denen Gerbern.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 443-444.
Lizenz:
Kategorien: