Floß-Interessenten.

[23] Floß-Interessenten betriegen und zwar I. die Floßmeistere 1) wenn sie sich mit dem Forst-Bedienten vereinigen bey seichten Wertter flösen zu lassen, damit viel Holtz an dem Ufer des Flusses und im Grunde liegen bleibe, welches sie als ein Accidens nach der Flösse aufsuchen lassen und vor sich heraus nehmen. 2) Wenn sie allzu wenig Holtz flösen lassen, damit wenn es bey harten Winter daran gebrechen will, sie solches steigern können. 3) Wenn sie gar zu viel Holtz durch die Flösse bringen lassen, und, da es, zumal bey gelinden Winter, nicht alles aufgehet, sie denen Handwercks-Leuten durch Vermittelung der Obern, auch wohl bey Straffen auferlegen, das Holtz nirgends anders, als auf der Flösse zu nehmen, da sie es anderswo um vieles wohlfeiler haben können.

II. Holtzhauer siehe unter seinen Titul im Haupt-Theil.

III. Holtz-Messer, 1) wenn sie von den Holtze etwas entwenden und drauf vorgeben, daß es nächtlicher Weile vom andern seye gestohlen worden. 2) Wenn sie denen, so ihnen über ihren gesetzten Lohn etwas mehrers geben, wohl messen, indem sie ihnen nehmlich gerades Holtz so ohne Knörtze ist, genau auf einander, denen aber so ihnen kein Tranck-Geld geben, übel messen, indem sie viele Knörtze und ungleiches Holtz weitläufftig in das Maaß legen.


Mittel: Daß die Obern selbsten hierinnen öffters ein[23] wachsames Auge haben / damit weder der Herrschafft noch der Burgerschafft hierdurch einiger Schade zuwachse.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 23-24.
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