Pitschier-Stecher oder Siegel-Graber.

[74] Pitschier-Stecher oder Siegel-Graber betriegen 1) Wenn sie, da ihrer wenige oder wohl nur einer an einem Orte sind, sich ihre Arbeit allzutheuer bezahlen lassen. 2) Wenn sie öffentliche Siegel oder auch Privat-Pitschaffte heimlicher Weise nachstechen, damit solche die falschen Brand-Bettler und andere Spitz-Buben zu ihren Betrug gebrauchen können. 3) Wenn sie weiß kupfferne Pitschaffte für silberne verkauffen. 4) Wenn sie die Pitschaffte allzu seicht stechen, daß solche in kurtzer Zeit sich abnutzen. 5) Wenn sie ihre Kunst niemand als ihren Söhnen lernen.


[74] Mittel: Daß sie von der Landes-Obrigkeit wo sie wohnhafft / in eydliche Pflicht genommen werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 74-75.
Lizenz:
Kategorien: