Das XV. Capitel.

Vom heiligen Abendmal.

[207] Si Christum discis, satis est si cætera nescis.

Si Christum nescis, nihil est si cætera discis.


Socrates schreibt / in der Kichen Historia / daß die Leute in der ersten Kirchen das liebe Nachtmal / (bevorauß in Egypten-Land / Alexandria und Thebaide) den Abend / wenn sie zuvor gessen und getruncken gehabt / genossen; Aber von den lieben Altvätern hernach / und der Christlichen Kirchē uff nüchtern Morgen / da die Andacht grösser seyn sol / weißlich geleget worden / man hat auch den kleinen Kindern das heilige Abendmal gereichet / das Concilium Milevitanum hat es also zu halten den heiligen Vätern vorgetragen / wie denn solches noch heut zu Tag die Hussiten / Picarder und Waldenser / im gebrauch haben.

Augustinus Epist. 93. 23. 118. Georg Nigrinus. sed omnes errarunt. Wenn das heilige Abendmal zum Gedächtnüß Christi / und daß ein ieder sich darbey prüfen sol / sol gehalten werden / folgt daraus das es vielmehr vor die erwachsenen / weder vor kleine Kinder eingesetzet sey.[207]

Ob schon der gegentheil vorgibt / wir Evangelischen genössen nur schlecht Brod und wenn weiln unsere Priester nicht geweihet weren: Ist doch Gott gegenwertig bey seinem Leib und Blut / wegen seiner Stifftung / ohn alle wesentliche Verwandlung der Elementen / und wer hat den Abraham zum Priester geweihet?

Es empfehet ein ieder den gantzen Christum / soll es auch ein ieder Geistlicher und Weltlicher geniesen /die weilen der Text klar sagt / trincket alle darauß / tam vos sacerdotes, qvàm reliqvs credentes, interpretante Paschasio. fol. 322. Ob es zwar alle geniesen / gute und bose / ist doch dieser Vnterschied darbey / daß es die frommen gewesen zur Seelen Heil /die andern zum Verdamnuß.

Die heiligen Apostel haben nur das Vater unser /und die Wort deß heiligen Abendmals / bey ihrer consecrirung recitiret / wie Amalarnts / Platina und Polydorus bezeugen.

Anno Christi. 870. unterm Pabst Hadriano den andern / ist den Leyen zu Rom / in beiderley Gestalt das Abendmal zu geniesen gereicht worden. Faustus pagina 191.

Anno Christi 1483. hats zu Prag / Augustinus Lucianus / administrator / gleichfalls in zweyerley Gestallt außgetheilet Theobaldus.

Anno Christi. 1507. hats Bischoff Philippus Nova villa, so zu Kuttenberg begraben / ebenermassen in zweyerleiy Gestalt gereichet.

[208] Anno Christi 1564. sub Ferdinando I. unterm Bapst Pio IV. ist es zu Wien und Prag / Reichen und Armen in beyden gestalten geben worden. M. Christianus. Sleidan. pagina 187. Clemens. lib. 3. tit. 16.

Quelle:
Hammer, Matthäus: Rosetum Historiarum. Das ist: Historischer Rosengarten [...]. Zwickau 1654, S. 207-209.
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