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[301] Denen Römischen Soldaten war die Gewonheit / und ihnen ertheilte Freyheit / daß so offt sie eine Stadt mit Sturm einbekommen / es ihnen erlaubt war alles was ihnen unter die Händ kame umzubringen / auch so gar nicht des Kinds im Mutter-Leib zu verschonen; so fern doch einem in Beut machen begriffenen Soldaten / etwan eine schöne Jungfrau unter die Augen kame /so ihm gefiele / es ihm ebenfalls vergünstiget ware /selbige zu einer Braut zu erkiesen / und brauchte es dabey keine andere Ceremonien / als daß der Soldat besagter Jungfrau seine Sturm-Haube auffsetzte /durch welches Zeichen sie von aller ferneren Lebens-Gefahr befreyt war.