Diebischer Todtengräber.

[380] Anno 1688. seynd zu Wolgast die Fürstlichen Gräber von dem Cüster und Todtengräber bestohlen worden /und hat die Sachen der eine Zeitlang zu Greiffswald wohnende Jud Moyses gekaufft / welcher deswegen gefangen gesetzt worden / die beyde Kerl sind zwar durchgangen / deren Weiber aber wurden nach Stettin zur Königlichen Regierung gebracht / welche ausgesagt / der Diebstahl seye um Weyhnachten geschehen / und sie seyen nicht dabey gewesen. Es waren die Fürstliche Cörper sehr ruinirt / unter andern soll eines Fürsten Hals abgeschnitten seyn / deßgleichen die beyden Hände / um die Ketten davon[380] zu bekommen: der Diebstahl bestunde in folgenden Stücken / so denen Juden verkaufft worden. War 1. eine güldene Kette / woran ein Balsam-Büchslein gehangen. 2. Ein güldene Kette zehen Elen lang. 3. Güldene Ringe /der eine mit Diamanten um und um versetzt / der andere mit einem schönen grossen Stein: Der dritte ist geschlängt gewesen / und hat etliche Glieder gehabt. 4. Perlen etwan eine Hand voll / wobey vier güldene Stück mit Steinen besetzt gewesen. 5. Ein Hut-Band von Gold mit Diamanten besetzt. 6. Eine Hut-Krempe / wie ein Stern mit Steinen besetzt. 7. Zwey Schlangen von Gold als Ohr-Gehänck / dieses alles ist nur aus einem Grab genommen worden. Und wurde auf 200000. Reichsthaler geschätzet.

Quelle:
Hilarius Salustius, / MELANCHOLINI / wohl-aufgeraumter / Weeg-Gefärth, / Vorbringend / Lächerliche, anbey kluge Fabeln, [...]. Gedruckt im Jahr 1717, S. 380-381.
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