Ein Todter befreyet einen Lebendigen vom Kercker.

[290] Als Graf Rodericus Gotterius / von Ferdinando König in Castilien / in einer Feld-Schlacht überwunden und gefangen worden / hat er Erlaubnus begehrt seinen Bruder der in eben selbiger Schlacht auf der Wahlstatt geblieben / zu begraben; welches er auch enthalten /mit diesem Beding doch / zu schwören / daß er nach vollbrachter Begräbnus / wiederum sich in dem Kercker stellen wolle: Dieser nun damit er Krafft des Eydschwurs nicht wiederkehren dörffte / liesse den Leichnamb seines Bruders balsamiren und in einer Kist wohl verschliessen / führte auch solchen / ohne ihn zu begraben an allen Orthen mit sich herum.

Quelle:
Hilarius Salustius, / MELANCHOLINI / wohl-aufgeraumter / Weeg-Gefärth, / Vorbringend / Lächerliche, anbey kluge Fabeln, [...]. Gedruckt im Jahr 1717, S. 290.
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