41.

[381] Wird ein ganzes Brot angeschnitten, so muß es vorher auf der untern Seite mit dem Messer bekreuzt werden, sonst bringt es dem Genießenden kein Gedeihen.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Märkische Sagen und Märchen nebst einem Anhange von Gebräuchen und Aberglauben. Berlin 1843, S. 381.
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