56.

[383] Mit einer Leiche darf sich eine schwangere Frau nichts zu schaffen machen, weil sonst das Kind zeitlebens eine Todtenfarbe behalten würde.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Märkische Sagen und Märchen nebst einem Anhange von Gebräuchen und Aberglauben. Berlin 1843, S. 383.
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