3.

[173] Ein andermal sitzt die Hebemutter in Westerhausen Abends in der Stube, klopft's ans Fenster und ruft, sie solle herauskommen. Da geht sie hinaus, steht der Nick da, der heißt sie folgen. Drauf gehn sie bis zur Beck und da nimmt der Nick eine Ruthe, schlägt damit aufs Waßer, daß es sich breit von einander theilt und sie trocknen Fußes unten ankommen. Hier steht sie der Nickelfrau bei in ihrer schweren Stunde, und die sagt ihr zum Dank dafür, wenn sie der Nick frage, was sie für Lohn wolle, dann möge sie sich kein Geld, sondern etwas von dem Kehricht ausbitten. Drauf geht sie hin und bringt das Kind ins Bad; da hört sie, wie des Nickelmann's Kinder, denn es liefen ihrer dort schon fünfe umher, den Alten fragen: »sollen wir knicken, sollen wir knicken?« Der Alte aber verbietet es ihnen. Als die Hebemutter fertig ist, fragt der Nick: »Nun, was bekömmst du zum Lohn?« sie aber bittet, wie die Frau ihr geheißen, um[173] etwas von dem Kehricht hinter der Thür. »Das heißt dich Gott sprechen,« sagt der Nickelmann und gibt ihr, was sie begehrt. Drauf bringt er sie wieder hinauf und als sie heimkommt und den Kehricht beschauen will, ist er zu lauterem Golde geworden.

Quelle:
Adalbert Kuhn / W. Schwartz: Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg, Pommern, der Mark, Sachsen, Thüringen, Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Westfalen. Leipzig 1848, S. 173-174.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche
Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche: aus Meklenburg, Pommern, der Mark, Sachsen, Thüringen, Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Westfalen.
Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche
Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche