[430] Wenn ein neugeborenes Kind im Hause ist, so darf man nichts verborgen, sonst hat das Kind nachher nichts. Mellin in der Alt-Mark.
Quelle:
Adalbert Kuhn / W. Schwartz: Norddeutsche Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg,
Pommern, der Mark, Sachsen, Thüringen, Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Westfalen. Leipzig
1848, S. 430.