341.

[113] Wenn man in den Zwölften wäscht und die Wäsche im Freien trocknet, so muß eins aus der Familie in dem Jahre sterben. Neumark.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 154.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 113.
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