346.

[113] In den Zwölften darf man weder misten noch mit dem Gespann fahren, noch sonst eine Arbeit thun. Bardenhagen bei Lüneburg.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 113-114.
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