[113] In den Zwölften darf man weder misten noch mit dem Gespann fahren, noch sonst eine Arbeit thun. Bardenhagen bei Lüneburg.
Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders
den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 113-114.