XVII.

18RJchter vnd Amptleute soltu dir setzen in allen deinen Thoren / die dir der HERR dein Gott geben wird / vnter deinen Stemmen / das sie das Volck richten mit rechtem Gericht. 19Du solt das Recht nicht beugen / vnd solt auch kein Person ansehen / noch Geschenck nemen / Denn die Geschenck machen die Weisen blind / vnd verkeren die sachen der gerechten. 20Was recht ist / dem soltu nachiagen / Auff das du leben vnd einnemen mügest das Land / das dir der HERR dein Gott geben wird. Exo. 23.; Leuit. 19. [106a]


21DV solt keinen Hayn von Bewmen pflantzen bey den Altar des HERRN deines Gottes / den du dir machest. 22Du solt dir keine Seule auffrichten / welche der HERR dein Gott hasset.

1DV solt dem HERRN deinem Gott kein ochsen oder schaf opffern / das einen feil oder jrgend etwas böses an jm hat / Denn es ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel. Deut. 15.; Leui. 22.


2WEnn vnter dir in der Thor einem / die der HERR dein Gott geben wird / funden wird ein Man oder Weib / der da vbels thut fur den augen des HERRN deines Gottes / das er seinen Bund vbergehet / 3Vnd hin gehet vnd dienet andern Göttern / vnd betet sie an / es sey Sonn oder Mond / oder jrgend ein Heer des Himels / das ich nicht geboten habe / 4vnd wird dir angesagt vnd hörest es / So soltu wol darnach fragen. Vnd wenn du findest das gewis war ist / das solcher Grewel in Jsrael geschehen ist / 5So soltu den selben Man / oder dasselb Weib ausfüren / die solchs vbel gethan haben / zu deinem Thor / vnd solt sie zu tod steinigen. 6Auff zwey oder dreien Zeugen mund sol sterben / wer des tods werd ist / Aber auff eines Zeugen mund sol er nicht sterben. 7Die hand der Zeugen sol die erste sein jn zu tödten / vnd darnach die hand alles volcks / Das du den Bösen von dir thuest. Deut. 19.; Num. 35.; Deut. 21.


8WEnn eine Sach fur Gericht dir zu schwer sein wird / zwisschen blut vnd blut / zwisschen handel vnd handel / zwisschen schaden vnd schaden / vnd was zenckische sachen sind in deinen Thoren / So soltu dich auffmachen vnd hin auff gehen zu der Stet / die dir der HERR dein Gott erwelen wird / 9Vnd zu den Priestern / den Leuiten / vnd zu dem Richter / der zur zeit sein wird / komen vnd fragen / Die sollen dir das Vrteil sprechen. 10Vnd du solt thun nach dem / das sie dir sagen / an der Stet / die der HERR erwelet hat / vnd solts halten / das du thust nach allem das sie dich leren werden. 11Nach dem Gesetz das sie dich leren / vnd nach dem Recht das sie dir sagen / soltu dich halten / das du von demselben nicht abweichest /weder zur rechten noch zur lincken. 12Vnd wo jemand vermessen handlen würde / das er dem Priester nicht gehorchet / der daselbs in des HERRN deines Gottes ampt stehet / oder dem Richter / Der sol sterben / vnd solt den Bösen aus Jsrael thun / 13Das alles Volck höre vnd fürchte sich / vnd nicht mehr vermessen sey.


14Wenn du ins land kompst / das dir der HERR dein Gott geben wird / vnd nimest es ein / vnd wonest drinnen / vnd wirst sagen / Jch wil einen König vber mich setzen / wie alle Völcker vmb mich her haben / 15So soltu den zum Könige vber dich setzen / den der HERR dein Gott erwelen wird. Du solt aber aus deinen Brüdern einen zum König vber dich setzen / Du kanst nicht jrgend einen Frembden / der nicht dein Bruder ist / vber dich setzen. 16Allein / das er nicht viel Rösser halte / vnd füre das Volck nicht wider in Egypten / vmb der rösser menge willen / weil der HERR euch gesagt hat / das jr fort nicht wider durch diesen weg komen solt. 17Er sol auch nicht viel Weiber nemen das sein hertz nicht abgewand werde / Vnd sol auch nicht viel silber vnd gold samlen. 1. Reg. 8.

18VND wenn er nu sitzen wird auff dem stuel seines Königreichs / Sol er dis ander Gesetz von den Priestern / den Leuiten nemen / vnd auff ein Buch schreiben lassen. 19Das sol bey jm sein / vnd sol drinnen lesen sein leben lang / Auff das er lerne fürchten den HERRN seinen Gott / das er halte alle wort dieses Gesetzes vnd diese Rechte / das er darnach thu. 20Er sol sein hertz nicht erheben vber seine Brüder /vnd sol nicht weichen von dem Gebot / weder zur rechten noch zur lincken / Auff das er seine tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine kinder in Jsrael. [106b]


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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