[123] ARGUMENTATOR. In der fünfften Handlung wird der unbarmhertzige Barbirer vor dem hohen Gerichte erscheinen / daselbst streng und scharf examiniret / und endlich von der Conscientia genöhtiget werden / daß er die grausame That bekennet. Darauff er in das Gefängnis geführet wird. Hernach wird sein Weib neben dreyen Söhnen und einem Töchterlein die Richtere wegen ihres Ehemannes demütigst und fußfällig anflehen / und vor desselben Leben wehmütig bitten. Ferner weil der Barbirer nicht gestehen will / daß er ein homicidium oder Todschlag / in dem er den Soldaten aufgeschnitten / begangen / sondern meinet / er habe daran gar löblich gehandelt wird er deswegen vor dem hohen Gerichte überführet / und hiermit die vierdte und fünffte Aufführung zugebracht. Dann erscheinet er neben seinem Advocaten, läßt zwar seine Scheingründe scheinbar anbringen / aber sie werden alle gründlich wiederleget / und er zum Tode verurtheilet. Endlich ni it er Abschied von seinem Weib und Kindern / und wird hiermit / nach dem die Kinder die Richtete zum anderen mahl vergeblich angeschriehen / das gantze Trauerspiel beschlossen.