2.


Kur der Impotenz.

[85] Als der Sohn Rudolphs von Habsburg, Graf Hanß, sich verehlichen wollte, mußte er vorher, weil man ihn für untüchtig zum Ehestande hielt, mit seiner Braut, einer Tochter des Grafen von Rappotstein, nach der Gewohnheit der damaligen Zeiten, die Probenächte halten. Er beschlief sie länger, als ein Vierteljahr, allein es entstand bey ihr keine Schwangerschaft, und der Vater der Braut wurde dadurch bewogen, den ganzen Handel aufzusagen. Er erbot sich, dem Grafen Hanß andere Dirnen vorzustellen, bey welchen er sein Glück versuchen sollte; allein dieser weigerte sich, die Probe zu bestehen. Seine Verwandten brachten ihn vielmehr nach Straßburg zu einem berühmten Arzte, welcher in Heilung von Gebrechen dieser Art für sehr geschickt gehalten wurde. Dieser nahm ihn in die Kur und, wie es in der Urkunde heißt:
[85]

»er satzte ihn in ein Bad und 'hink im an sein Ding viel Bleyges (Bley) wol funfzig Pfund schwer, und pflasterte ine, als mennlich seitt.«


Aber alle Mittel, ihn tauglich zum Ehestande zu machen, blieben fruchtlos.

Quelle:
[Nebel, Ernst Ludwig Wilhelm:] Medicinisches Vademecum für lustige Aerzte und lustige Kranken [...] Theil 1–4, Frankfurt, Leipzig 1795 (Bd. 1), 1796 (Bd. 2); Berlin, Leipzig 1797 (Bd. 3); Berlin, Leipzig 1798 (Bd. 4), S. 85-86.
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