[140] »Ferner. Wenn es sich fügen sollte, daß eine von den Schwestern in dem Bordell schwanger wird, soll die Aebtissin dafür sorgen, daß dem Kinde kein Leid geschieht, und es den Bürgermeistern anzeigen, damit diese für das Kind, sobald es gebohren ist, Sorge tragen.«