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Was die Obrigkeit betrifft / denen der Berg und Ort zukommen / so ist zu sagen / daß es daherümb Braunschweigisch sey: wie wir hernach auß Zeilern davon was sonderliches vernehmen werden. Doch gehöret es itzo immediatè zum Stollbergischen Gebiethe.

Quelle:
Praetorius, Johannes: Blockes-Berges Verrichtung. Leipzig, Frankfurt 1669, S. 70.
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