13. Hätscher.

[265] Hat Jemand den Hätscher oder Schnackler oder Schluchzer, so drückt er den Daumen in die rechte Hand, bläst dreymal den Athem hinein und zieht ihn wieder zurück, so vergeht er. Waldmünchen. Oder man steckt ein Messer in das Gefäß und trinkt, so lange es drinnen ist, dreymal daraus. Neuenhammer. Recht erschrecken durch Schreyen hilft augenblicklich. Waldkirch.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 3, Augsburg 1857/58/59, S. 265.
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