1.

[257] Ist der Gottesdienst beendet, so geht der Zug zum Leichtrunke, entweder in das Haus des Verstorbenen, oder in das Wirthshaus, um die Gäste mit Brod und Vier zu bewirthen. Die Leidträger und Befreundeten nehmen wohl auch ein Mahl ein, zu dem Geistlichkeit und Schullehrer geladen werden.

Das Brod wurde hiezu eigens gebacken, das Leichenbrod, während der Tode noch auf dem Brette lag, aber nicht in demselben Hause. Rötz.

Dabey bleibt man bis gegen vier Uhr Nachmittags beysammen; mancher geht wohl etwas benebelt nach Hause.

Ist der Leichtrunk im Wirthshause, so weiß der Wirth schon, wie viel Eimer Bier er schenken darf. Ist dieses Maß vertrunken, so tritt der Wirth an den Tisch und schreibt mit Kreide hin, der Leichtrunk sey aus. Hat Einer davon noch nicht genug, mag er um sein Geld sich weiters Genüge thun. Fronau.

Jemehr getrunken wird, desto besser ist es: denn es kommt dem Toden zu Gute. Rötz.

Dieses Trinken heißt: »eindaychdeln«, und hat in dem alten Rechte seinen Grund, wonach der Erbe so[257] lange nicht sich in den Besitz der Erbschaft setzen durfte, bis nicht das Erbmahl, der Erbtrunk, arföl, gehalten und die Minne des Verlebten getrunken war. Das Wort findet sich auch im Gothischen, wo daúghts = Mahl.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 257-258.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Aus der Oberpfalz
Aus der Oberpfalz: Sitten und Sagen
Das Schönwerth-Lesebuch. Volkskundliches aus der Oberpfalz im 19. Jahrhundert
Sagen und Märchen aus der Oberpfalz
Sitten und Sagen aus der Oberpfalz: Aus dem Volksleben