2.

[261] Wenn sie ein Auge offen behält; bleibt das rechte oder linke Auge offen, so deutet es auf den Tod auf männlicher oder weiblicher Seite; schließt sich aber keines der Augen, so trifft es Jemanden im Hause. Rötz. Das offene Auge sieht sich nach Einem aus der Freundschaft um.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 261.
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