2.

[273] Ein Weib war in Kindsnöthen und das Bett gegen das Fenster gerichtet. Da sah sie am Himmel ein feuriges Schwert, während sie einen Knaben gebar. Sie erschrack und dachte, was wohl aus diesem Knaben werden solle? Dieser erschoß auch als sechszehnjähriger Bursche um Geld einen Bauer, welcher seine Tochter vor zudringlichen Liebhabern sorgsam zu verwahren pflegte. Durch den Meineid derer, die ihn gedungen, und welche schwuren, daß er um die verhängnißvolle Zeit bey ihnen gewesen, entging er der Strafe und verließ seine Heimat. Schon 74 Jahre alt, kehrte er endlich zurück und wurde von der Gemeinde erhalten, da er gar nichts hatte. Aber nichts ist so fein gesponnen, es kommt dennoch an die Sonnen. Denn nicht lange, so entwendete er aus dem Hause, wo man ihn beherbergte, eine große Summe Geldes während der Kirchenzeit. Er ging damit in den Wald, um es zu vergraben. Da ihn aber die Kirchengänger auf diesem Wege gesehen hatten, ward er eingezogen, und weil er den vor sechzig Jahren verübten Mord gestand, mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht. Tiefenbach.

In demselben Orte sah der Nachtwächter bey einem Bäcker um Mitternacht noch Licht in der Stube, und wie er zum Fenster hineinschaut, saßen vier Männer da,[273] welche Karten spielten. Drey davon kannte er als schon verstorben, den Vierten als den Bäcker.

Er frug daher diesen am Morgen, wer denn gestern noch so spät mit ihm gespielt hätte; dieser wußte aber nichts, sondern war die ganze Nacht im Bette, wo ihn ein böser Traum sehr geängstigt.

Endlich starb auch der Bäcker, und nun sieht man die nämlichen vier Männer gar oft in der Geisterstunde beysammen sitzen.

Es sind dieselben, welche den Burschen zum Morde gedungen – und dann einen Meineid geschworen hatten.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 273-274.
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