2.

[86] Beym Eintreten in die Kirche zieht der Hochzeitlader den blanken Degen an, begleitet die Braut in den Stuhl, und schlägt sie dort mit dem Degen auf den Rücken; gleiches geschieht, wenn sie den Stuhl verläßt, um hinter dem Bräutigam an den Altar zu treten, und ebenso, wenn sie sich dort hinstellt – zur Erinnerung des Gehorsams und der Fügung unter den[86] Willen des Hausherrn. Der Hochzeitlader darf die Braut nicht verlassen und stellt sich daher so weit zurück, daß er Alles übersieht und gleich bey Handen ist, so ihr etwas zustoßen sollte.

Um Roding treibt derselbe die Braut mit einem weißen, abgeschabten Birkenrüthchen unter beständigem Schlagen von der Kirchthüre bis in den Stuhl, welchem gegenüber der Bräutigam seinen Platz einnimmt.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 86-87.
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