6.

[122] Im Nordischen heißt lausabrullaup das Eheverlöbniß ohne Kauf. In der Oberpfalz heiraten am Freytage die Lausigen. Soll man unter diesen nicht die Rechtlosen, die Knechte, Sklaven verstehen, welche eine Ehe im rechtlichen Sinne mit gesetzlichen Folgen nicht eingehen können? oder heiratet der freye Germane am Dienstage, dem Tage des Kriegsgottes, während die minderfreyen den Tag der Freyja sich wählen müssen?

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Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 122.
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