[59] Die Zeit vom Heiratstage bis zur Hochzeit oder Trauung heißt Verkündzeit. Während derselben wird Alles geordnet, was das Gesetz vorschreibt, und die Ausstattung der Braut besorgt.
Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg
1857/58/59, S. 59.