Inhalts-Register dererjenigen Sachen und Materien / so in diesem andern Hundert sind abgehandelt worden.

[368] Das 1. Capitel.


Wer aus einer Bircken, die mitten in einem Ameisen- Hauffen gewachsen ist, lässet höltzerne Schläuche oder Hähne drehen, und verzapfft Wein oder Bier dadurch, der wird geschwinde ausschencken pag. 163


Das 2. Capitel.


Wer ein Brod aufschneidet, und schneidet nicht gleich, der hat selbigen Tag gelogen 166


Das 3. Capitel.


Wenn ein Weib über etwas erschrickt, oder sich erzörnet soll sie alsbald durch einen alten Besen pruntzen, so schadets ihr nicht 167


Das 4. Capitel.


Ledige Weibes-Personen, als Jungfern und Mägde, welche gerne Männer hätten, die sollen in der Nacht vor St. Andreas Tage St. Andresen nackend anruffen so wird ihnen ihr künfftiger Liebster im Schlaff erscheinen 169


Das 5. Capitel.


Wenn eine Dienst-Magd gerne wissen will, ob sie länger bey ihrem Herrn im Dienst bleiben, oder abziehen werde, soll sie auf den Weyhnacht-heiligen Abend den Schuch rücklings übern Kopff werffen 173


Das 6. Capitel.


Wenn eine Jungfer oder Magd will wissen, was ihr künfftiger Liebster vor Haare hat, die greiffe in der Christ-Nacht rücklings zur Stuben-Thür hinaus, so bekömmt sie solche Haare in die Hand 175


Das 7. Capitel.


Wenn einer eine Haasen-Lorber ohngefehr auf dem Felde oder im Walde findet, und dieselbe isset, so mag der Haase kommen / an wem er will, so wird der, der die Lorber gefunden hat, auch sein Theil davon haben 177


Das 8. Capitel.


Des Nachts soll niemand in Spiegel sehen, denn es ist nicht gut 178


Das 9. Capitel.


Wer mit Holtz, Stroh, oder anderer brennenden Materie, im Feuer oder Lichte gauckelt, der haruet hernach ins Bett 180


Das 10. Capitel.


Wenn eine Jungfer will wissen, ob sie in einem Jahre einen Mann kriegen werde / soll sie am Weyhnacht-heiligen Abend, oder in der Mitternacht an das Hüner-Hauß klopffen, und sagen: Gackert der Hahn, so krieg ich einen Mann, gackert die Henn, so krieg ich kenn 181


Das 11. Capitel.


Wenn zwey ledige Personen einander beyrathen, und sind beyde noch unbefleckt, also, daß sie eine reine Jungfrau ist, und er noch kein Weib berühret hat / so wird das erste Kind, das sie zeugen, ein Narr 184


Das 12. Capitel.


Wenn die Kinder auf denen Gassen mit Spiessen oder Fähnlein reiten / so ist es ein wahr, hafftiges Zeichen des Kriegs, so über das Land kommen wird 185


Das 13. Capitel.


Wenn sich die Kinder auf der Gassen mit denen Creutzen tragen, so ists ein Zeichen, darauf Sterben folget 186


Das 14. Capitel.


Wer kein Geld im Beutel hat, der soll sich hüten, das wenn der Mond neu ist, er ihn nicht in Beutel scheine, sonst wird er so lange dieser Monat währet, Geld-Mangel leiden 188


Das 15. Capitel.


Wer das Glück hat, daß die Störche ihr Nest auf sein Hauß oder Schorstein bauen, der wird lange leben und reich werden 190


Das 16. Capitel.


Wenn eine ledige Dirne will wissen, ob ihr Liebster werde gerade oder krumm seyn, die soll am Weyhnacht-heiligen Abend an eine Klaffter oder einen Stoß Holtz treten, und rücklings ein Scheit ausziehen, wie nun das Scheit ist, also wird auch der Liebste seyn 192


Das 17. Capitel.


Welche Dirne will wissen, wie ihr künfftiger Mann werde heissen / die soll den ersten Faden Garn / den sie des Tages spinnet, vor ihre Hauß-Thür spannen, wie nun der erste Vorbeygehende heist, also wird ihr künfftiger Mann auch heissen 195


Das 18. Capitel.


Es ist nicht gut wenn man einen Rost oder Dreyfuß aufs Feuer setzet / und leget nichts darauf 197


Das 19. Capitel.


Wenn ein Weib zu Bette gehet / und grüsset die Sterne am Himmel, so nimmt ihr der Geyer oder Habicht kein jung Huhn 200


Das 20. Capitel.


Wenn man Stroh in ein Bette thut, soll man die Knoten nicht an denen Stroh-Bändern lassen, sonst kan niemand darauf schaffen 201


Das 21. Capitel.


Wenn ein Weib zu Marckte gehet, und hat früh, als sie die Schuh angezogen, den rechten Schuch erst angezogen, so wird sie ihre Waare theuer loß werden 203


Das 22. Capitel.


Wer ein Hembde an hat, welches vom Garn gewircket ist / das ein Mägdlein unter sieben Jahren gesponnen, der hat Glück darinnen 205


Das 23. Capitel.


Wenn es auf St. Johannis Tage regnet, so verderben selbiges Jahr die Nüsse, hingegen gerathen die Huren 208


Das 24. Capitel.


Am St. Johannis-Tage sollen sich die Bauern in Zwiebel-Beeten herum wältzen, so werden die Zwiebeln groß wachsen 209


Das 25. Capitel.


Am Bartholomäi-Tage sollen die Mägde nicht ins Kraut gehen, Blätter vor das Vieh zu holen 210


Das 26. Capitel.


Wer ein vier-blätteriges Klee-Blatt findet, der soll es werth halten, denn so lange er es hat, wird er glückseelig und reich seyn 212


Das 27. Capitel.


Wenn ein Raabe oder Krähe sich auf ein Hauß setzet, und schreyet / worinnen der Mann oder die Frau kranck liegt, ist es ein gewiß Zeichen, daß das Krancke sterben werde 216


Das 28. Capitel.


Die Schäfer dürffen in denen zwölff Christ-Nächten den Wolff nicht nennen, er zerreißt sonst die Schaafe 219


Das 29. Capitel.


Wenn man ein Kind läst einen Dattel-Kern bey sich tragen, so fällt es nicht, oder nimmt durch Fallen nicht Schaden 222


Das 30. Capitel.


Wenn iemand zum ersten mahl in ein Hauß kömmt, und darinnen schläfft, was ihm die erste Nacht träumet, das wird wahr 224


Das 31. Capitel.


So eine Frau oder Magd auf der Gassen oder Strassen ihr Strümpff-Band verlieret, ist es ein Zeichen, daß der Mann oder der Freyer nicht treu ist 225


Das 32. Capitel.


Wen s.v. der Hintere jucket, der wird bald Gevatter werden 227


Das 33. Capitel.


Ein Weib, das Abends zu Bette gehet, die soll ihren Stuhl, darauf sie gesessen, von der Stelle rücken, sonst drückt sie der Alp oder Nacht-Marr 230


Das 34. Capitel.


Wenn in einem Hause das Feuer auf dem Heerde brennet, so schlägt das Wetter nicht in das Hauß 233


Das 35. Capitel.


Ein Kalb, so am Valtens-Tage geworffen ist, dienet nicht zur Zucht 234


Das 36. Capitel.


Wenn einer über Land reiset, und begegnet ihm ein Wolff, Hirsch, Wild-Schwein, oder ein Bär, so ist es ein gut Zeichen 236


Das 37. Capitel


Wer ein Huf-Eisen oder ein Stück von einem Huff- Eisen findet, der soll Glück haben 238


Das 38. Capitel.


Wenn ein Weib oder Magd des Sonnabends ihren Rocken nicht abspinnet, so wird aus dem übrigen Flachs oder Werck kein gut Garn / und bleicht auch nimmer weiß 240


Das 39. Capitel.


Wer keine verzagten Kinder haben will, da soll der Vater stracks nach der Tauffe dem Kinde ein Schwerdt in die Hand geben, so sind sie stets kühne und behertzt 242


Das 40. Capitel.


So bald ein Knäblein gebohren ist, soll man es mit den Füssen an seines Vaters Brust stossen, so soll es nimmermehr kein böß Ende nehmen 244


Das 41. Capitel.


Ein nur gebohren Töchterlein soll man alsobald auf der Mutter Brust setzen, und sagen: GOtt mache euch zu einer guten Frauen; so soll das Kind niemahls zu Falle kommen, oder in Schande gerathen 246


Das 42. Capitel.


Wem Frühmorgens eine Spinne auf dem Rocke kreucht, der wird des Tages glückseelig seyn 248


Das 43. Capitel.


Wenn ein Mann über Land reitet, und ihm ein Weib spinnend begegnet, ists ein böses Zeichen, derhalben soll er umkehren, und einen andern Weg reiten 249


Das 44. Capitel.


Wenn geläutet wird, und schlägt die Uhr darzu, so bedeutet es Feuer 251


Das 45. Capitel.


Ein neugebohren Kind soll man nicht zuerst auf die lincke Seite legen, es wird und bleibet sonst sein Lebtage linckisch 252


Das 46. Capitel.


Wer Felder hat, der soll am Walburgis-Abend mit Röhren darüber hinschiessen, so können die Hexen keinen Schaden an der Saat thun 254


Das 47. Capitel.


Am Fronleichnams-Tage eine blaue Korn-Blume mit der Wurtzel ausgeraufft stillet das Bluten der Nasen, wenn man sie in der Hand hält, biß sie erwarmet 256


Das 48. Capitel.


Am Tage Abdon soll man den Schilff aus den Teichen schneiden, und die Dornen aus den Feldern ausrotten, so wachsen solche nicht wieder heraus 258


Das 49. Capitel


Wenn einem Weibe der Halß oder die Kehle jucket, wird sie bald auf eine Hochzeit oder Kind-Tauff- Mahl gehen / jucket ihr aber der Kopff / so bekömmt sie bald Schläge 260


Das 50. Capitel.


Helle Christ-Nacht, finstere Scheunen, finstere Christ- Nacht, helle Scheunen 262


Das 51. Capitel.


Wer ein Erd-Hüngen oder eine Hauß-Otter beschädiget, oder nur siehet, der muß dasselbe Jahr sterben 263


Das 52. Capitel.


Ohren-Schmaltz an die Degen Spitze gestrichen, wenn man duelliren will, das löset des andern Festigkeit auf 266


Das 53. Capitel.


Wenn zwey Kinder-stillende Weiber zugleich mit einander, trincken, so trincket eine der andern die Milch ab 268


Das 54. Capitel.


Wer Brodt isset, davon ein anderer gebissen hat der wird dem andern feind oder gram 271


Das 55. Capitel.


Eine Weibs Person soll niemanden anders an ihren Schürtz-Tuche lassen die Hände abwischen, jenes wird ihr sonst gram 273


Das 56. Capitel.


Wenn die Schwalben in ein Hauß nisteln, bedeutets Armuth, die Sperlinge aber Glück und Reichthum 275


Das 57. Capitel.


Wem am H. Weyhnacht-Abend ein Reiffen von einem Gefäß springet, so stirbt das Jahr eines aus dem Hause 278


Das 58. Capitel


Wenn in einer Kirchen ein Licht auf dem Altare von sich selbst verlöscht; so stirbt bald ein Priester von dieser Kirchen 280


Das 59. Capitel.


Wenn eine Weibs-Person den Ohren Zwang hat, soll sie ein paar Manns-Hosen um den Kopff wickeln und schwitzen. 281


Das 60. Capitel.


Wenn die Mägde Zunder brennen, so müssen sie von Manns-Hembden Flecke darzu nehmen, von Weiber-Hembden fängt der Zunder nicht 283


Das 61. Capitel.


In der Christ-Nacht soll man nasse Stroh-Bänder um die Obst-Bäume binten, so werden sie fruchtbar 285


Das 62. Capitel.


Wer seine Obst-Bäume auf Fastnacht beschneidet, solche Bäume bekommen selbiges Jahr keine Raupen, und die Früchte keine Würmer 287


Das 63. Capitel.


Wer eine Katze oder Hund behalten will, daß sie nicht entlauffen / der treibe sie dreymahl um den Heerd, und reibe ihren Steiß an die Feuer-Mauer, so bleiben sie daheime 289


Das 64. Capitel.


Ein Mensch, der ehe den Wolff siehet, als der Wolff den Menschen, der darff sich nicht fürchten, daß ihm von solchem Wolffe ein Leid geschehe; wenn aber der Wolff den Menschen am ersten siehet, so ist der Mensch in Gefahr 291


Das 65. Capitel.


Am St. Johannis-Tage, in der Mittags-Stunde soll man St. Johannis-Blut sammlen / welches für viele Dinge gut seyn soll 293


Das 66. Capitel.


Wenn eine Elster auf einem Hause sitzt und schreyet, worinnen ein Krancker liegt / so wird der Krancke wieder gesund 295


Das 67. Capitel.


Wenn die Hunde heilen, bedeutets Unglück, drum soll man die Ohren zu halten, daß man sie nicht höret 297


Das 68. Capitel.


Wenn ein Bien-Schwarm sich an ein Hauß henget, so bedeutet es gern Feuers-Brunst 299


Das 69. Capitel.


So lange die Lerche vor Lichtmeß singet, so lange schweigt sie nach Lichtmeß wieder stille 301


Das 70. Capitel.


Wenn ein Jung-Gesell und eine Jungfer mit einander ein Kind aus der Tauffe heben, oder Gevatter stehen, soll der Pfarer sich zwischen sie stellen, sonst wo sie einander heyrathen, würde stets Uneinigkeit zwischen ihnen seyn 302


Das 71. Capitel.


Es soll einer seine Gevatterin nicht ehlichen, denn so offt sie sich ehelich vermischen, so donnerts, oder entstehet ein Gewitter 304


Das 72. Capitel.


Wer die erste Kanne Bier aus einem Fasse bekömmt, soll geschwind damit fortlauffen, so gehet das Bier bald ab 305


Das 73. Capitel.


Man soll die kleinen Kinder nicht mit blossen Füssen auf den Tisch treten lassen, denn sie bekommen davon böse Füsse 307


Das 74. Capitel.


Wenn man Abends zu Bette gehet, und löschet das Licht aus / soll man dasselbe ja nicht umgekehrt auf dem Leuchter stecken lassen, denn woferne sonst dieselbe Nacht Diebe ins Hauß kämen, könnte niemand im Hause vom Schlaft erwachen 309


Das 75. Capitel.


Ein Knäblein, das gebohren wird, wenn Venus Morgen-Stern ist / bekömmt ein viel jünger Weib, als er ist; ist aber Venus Abend-Stern, so bekömmt er ein älter Weib, als er ist, mit einem gebohrnen Mägdlein ist es aber das Gegenspiel 311


Das 76. Capitel.


Wer von der Mahlzeit gehet / soll das Brodt davon er gegessen hat, nicht lassen liegen, denn wenn es ein anders über einen Galgen wirfft, kan der, der davon gegessen hat / den Galgen nicht entgehen 315


Das 77. Capitel.


Ein Holunder-Strauch vor eine Stall-Thüre gepflantzet, bewahret das Vieh vor Zauberey 317


Das 78. Capitel.


Wer eine Schnur bey sich trägt, womit ein Bruchschneider einen geschnittenen Bruch verbunden gehabt, der mag eine Last heben, so schwer er will, so wird er sich nicht zerheben 319


Das 79. Capitel.


Wenn man ein Stück Holtz von einem aus der Erde gegrabenen Sarge ins Kraut stecket, so kommen keine Raupen hinein. 321


Das 80. Capitel.


Am Fastnachts-Tage soll man keine Suppe essen, es treufft einen sonst hernach stets die Nase 323


Das 81. Capitel.


Wenn man am Nicassi H. Abend den Nahmen Nicasius mit Kreide an die Thüren schreibt, so werden solche Logiamenter frey von Mäusen seyn 324


Das 82. Capitel.


Wenn ein Fuhrmann eine Otter- oder Schlangen Zunge in seine Peitsche flichtet, so werden seine Pferde ohne Schaden die grössesten Lasten aus einem Graben ziehen / und sich auch nicht übersauffen 327


Das 83. Capitel.


Am St. Peters-Tage soll man denen Hünern Nester machen, so legen sie viel Eyer 330


Das 84. Capitel.


Ein schwangeres Weib, das Gevatter wird, soll ja nicht das Kind selbst aus der Tauffe heben 331


Das 85. Capitel.


Wenn einem Frühmorgens zuerst eine reine Jungfrau oder ein Priester begegnet, so bedeutets Unglück; aber eine Hure bedeutet Glück 334


Das 86. Capitel.


Ein einmahl entwöhnet Kind soll niemahls wieder an die Brust geleget werden, denn es würde sonst ein Gottes Lästerer, und das mit seinem Maule alles beschreyen und in Ungedieg bringen kan 337


Das 87. Capitel.


Eine schwangere Frau soll unter keiner Wagen-Deichsel hinkriechen / sie muß sonst über die gewöhnliche Zeit schwanger gehen 340


Das 88. Capitel.

Der siebende Sohn ist glücklich etwas zu heilen, zu pflantzen, und zu allerhand Verrichtungen 342


Das 89. Capitel.


Maleficanten, wenn sie torquiret werden, auf daß sie ohne Bekenntniß Tortur ausstehen mögen / hängen einen Zettul auf den Rücken, darauf der 15. Vers aus dem 10. Psalm geschrieben ist 344


Das 90. Capitel.


Daß einer auf der Folter bald bekennen müsse, hängt er an den 17. Vers des 51. Psalms / oder den 2. Vers des 45. Psalms 345


Das 91. Capitel.


Wer Saltz und Brodt bey sich trägt, ist sicher für Zauberey 348


Das 92. Capitel.


Die Weiber und Säugammen sollen die Kinder mit Koth an der Stirne bestreichen, solches bewahret sie für Neid und Zauberey 349


Das 93. Capitel.


Für das Fieber drey Bissen gestohlen Brod genommen, in zwey Nuß-Schalen gespeyet, in ein Briefflein geschrieben und gesagt: Kuh, wilt du zu Stalle, Frörer, so geh du zu Walle! Ich zehl dir das zur Buß auf, im Nahmen GOttes des Vaters, des Sohnes und Heil Geistes 352


Das 94. Capitel.


Wenn eine Mauß einem am Kleide genaget hat, so bedeutets Unglück 355


Das 95. Capitel.


Wenn die Weiber oder Mägde Säcke waschen / so regnets hernach 357


Das 96. Capitel.


Wenn einer nieset bey Anziehung der Schuhe, so bedeutets ein Unglück 358


Das 97. Capitel.


Wider die fallende Seuche oder schwere Noth hilfft ein Zettul angehencket, darauf geschrieben stehet:


Caspar fert Myrram, Melchior Thus, Balthasar Aurum,

Hæc tria qui secum portabit nomina Regum,

Solvitur â morbo Christi pietate caduco 359


Das 98. Capitel.


An einem Freytage ein neuwaschen Hembde angezogen, dienet für das Grimmen 362


Das 99. Capitel.


Wer gestohlnen Käse oder Brod isset, der bekömmt den Schlucken davon 364


Das 100. Capitel.


Bey Vermeydung grossen Unglücks soll niemand über eine Spur gehen, allwo sich ein paar Hunde belauffen haben 365

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 368-369.
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