Inhalts-Register derer Aberglauben / so in diesem vierdten Hundert widerleget worden.

[452] Das 1. Capitel. Wer den Schlucken hat / der stecke ein bloß Messer in eine Kanne mit Bier, und trincke einen guten Trunck in einem Odem davon pag. 259

Das 2. Capitel. Wenn ein Krancker oder Sterhender Hüner-Tauben- oder andere Vogel-Federn unter sich hat, so kan er nicht sterben 262

Das 3. Capitel. Wenn der Wind wehet, so kan man solchen stillen, wenn man einen Mehl-Sack ausstäubet, und darzu spricht: Siehe da, Wind, koch ein Muß für dein Kind 265

Das 4. Capitel. Wenn man sich gewaschen hat, und trocknet die Hände an das Tisch-Tuch, so bekömmt man Wartzen 266

Das 5. Capit. Wenn die Glocken geläutet werden, und klingen dumpfig / so stirbt gemeiniglich eines darauf 269

Das 6. Capitel. Wenn eine Braut getrauet wird, und regnet unter Wegens, so hat sie gewiß geweinet, scheinet aber die Sonne, so hat sie gelacht 279

Das 7. Capit. Wenn ein Weib Butter rühret, und kömmt jemand ohngefehr darzu, und zehlet die Reiffen am Butter-Faß von unten aufwärts, und nicht wieder von oben hinab, so kan das Weib keine Butter zuwege bringen, sie rühre / so lang sie wolle 272

Das 8. Capit. Es ist nicht gut, wenn man über die Finger oder die innere flache Hand siehet 275

Das 9. Capit. Wenn man einem Wochen-Kinde zu allererst, an statt des Breyes, von einem rothen gebratenen Apffel zu essen giebt, so bekömmt das Kind rothe Backen 276

Das 10. Capitel. Wer einen Enten-Schnabel in seinen Hosen-Saum nähet, dem muß das Frauenzimmer gut seyn 278

Das 11. Capitel. Wenn man ein klein unmündiges Kind ein Würmgen, Jäckel, Ding und bergleichen heist, so beschreyet man es, daß es hinfort nicht gedeyen kan 231

Das 12. Capitel. Wen die Katze zu der Zeit, da sie sich putzet, ansiehet, der wird ausgemacht oder gescholten werden 283

Das 13. Capit. Wenn die Köchin das Essen lässet anbrennen, so ist sie verlobt oder versprochen 235

Das 14. Capit. Welche Jungfer die Katzen lieb hat, die bekömmt einen frommen Mann 288

Das 15. Capitel. Wenn eine schwangere Frau über ein Grab hingehet, so stirbt hernach ihr Kind 290

Das 16. Capitel. Wer Processe führet, und siehet seinen Gegenpart eher, als der Gegner ihn, wenn sie vor Gerichte gehen / der behält Recht 292

Das 17. Capitel. Wer vor Gerichte etwas zu schaffen hat, und hat sein Messer bloß eingesteckt, der behält Recht 294

Das 18. Capit. Wer nicht wohl schlaffen kan / es sey ein Kind oder alt Mensch, dem soll man einen Ruhe-Wisch unter den Kopff oder das Küssen legen 296

Das 19. Capitel. Wenn man ein Vieh, das geschlachtet wird / beklaget, so kan es nicht ersterben 299

Das 20. Capit. Es ist nicht gut, wenn man das Brodt auf den Tisch legt, daß das aufgeschnittene Theil vom Tische schaue 301

Das 21. Capitel. Wer ein Gespenst höret, der soll sich nicht umsehen, sonst wird ihm der Halß umgedrehet 303

Das 22. Capitel. Am Tage Mauritii soll man keinen Weitzen säen, er wird sonst rußig 306

Das 23. Capitel. Es ist nicht gut, wenn man über den Kopff siehet 307

Das 24. Capit. Wenn am Tage Johannis-Enthäuptung in einen Baum gehauen wird, so muß derselbe verdorren 309

Das 25. Capit. Wenn man ein Brodt aufschneidet, muß man mit dem Messer selbiges unten mit drey Creutzen bezeichnen, sonst können die Hexen Theil daran haben 313

Das 26. Capitel. Wenn eine Magd Teig zu Brodte knetet, und greiftt mit denen teigichten Händen einem jungen Purschen ins Gesicht, so bekömmt derselbige nimmermehr keinen Bart 315

Das 27. Capit. Wer zum ersten mahl bey einem Huren-Kinde Gevatter wird, der hat Glück zum Heyrathen 317

Das 28. Capitel. Es ist nicht gut, wenn man es einem andern zutrinckt / und so man getruncken hat / dem andern den Krug oder die Kanne offenstehend giebt 319

Das 29. Capitel. Wer ein verlöscht Licht wieder anblasen kan, daß es brennet, das ist noch eine reine Jungfer oder Junggeselle 320

Das 30. Capitel. Wer ein Rad über den Thorweg macht, der hat Glück in seinem Hause 323

Das 31. Capitel. Wenn eine Sechswöchnerin aus einem Brunnen Wasser holet, so vertrocknet der Brunnen 325

Das 32. Capit. Wenn man einen Teller über den Mahlzeit umwendet, so können die Hexen Theil an derselben haben 327

Das 33. Capit. Eine zur Execution oder Scheiter- Hauffen geführte Hexe soll man nicht auf die blosse Erde lassen 328

Das 34. Capit. Wem Blattern auf der Zunge auffahren der wird sogleich belogen. Derowegen soll er als bald dreymahl ausspeyen / und dem Belüger alles Böse anwünschen 331

Das 35. Capitel. Wenn ein Krancker weinet, und vergiesset Thränen, so stirbt er des Lagers nicht 332

Das 36. Capit. In welchem Hause die Heymen oder Grillen sehr schreyen, da gehet es glücklich zu 334

Das 37. Capitel. Wer lange schläfft, der wird weiß, und ie länger man schläfft / ie weisser wird man 336

Das 38. Capitel. Wenn ein Paar getrauet werden / und hat der Bräutigam oder die Braut einen Schaden an sich, so kan derselbe nimmermehr geheilet werden, sondern müssen ihn mit ins Grab nehmen 338

Das 39. Capitel. Wenn der Mond zum Fenster hinein in die Kammer scheinet, so zerbricht die Magd viel Töpffe 339

Das 40. Capitel. Wem etwas ins Auge fället / der speye dreymahl über den lincken Arm, so kömmt es heraus 341

Das 41. Capitel. Wenn im Mertzen Nebel fallen / so kömmt den hunderten Tag hernach eine grosse Wasserfluth 342

Das 42. Cap. Es ist nicht gut, wenn man über die Nägel gehet 344

Das 43. Capit. Wenn ein Kinder-stillend Weib ein Knäblein stillet, und legt einer andern ihr Kind, das ein Mägdlein ist, an ihre Brust, so krichen hernach diese zwey Kinder / wenn sie groß werden, in Unehren zusammen 346

Das 44. Capittel. Wer nur in einem Schuh oder Strumpffe gehet, der bekömmt den Schnupffen 348

Das 45. Capitel. Wenn das Feuer im Ofen platzet / so entstehet ein Zanck im Hause 350

Das 46. Capitel. So lange das Essen noch auf dem Tische prötzelt oder kochet, so lange wird die Köchin von ihrem Manne geschlagen 353

Das 47. Capitel. Wem die Weiber wohl abgehen / und die Pferde wohl stehen, der wird reich 354

Das 48. Capitel. Wenn ein Licht von sich selbst verlöschet oder ausgehet, so stirbt gemeiniglich eins im Hause 357

Das 49. Capitel. Wenn man an Blumen oder Kräntze riecht, die zu einem Begräbniß gehören, so verlieret man den Geruch 359

Das 50. Capitel. Wenn man von einem Roßmarin- Stocke etwas grüne Roßmarin einem Verstorbenen mit ins Grab giebt, so verdirbt der Stock, so bald die Roßmarin im Grabe faulet 361

Das 51. Capit. Wenn man Eyer isset, soll man die Schaalen nicht gantz lassen, sondern zerdrucken, sonst kan einer das Fieber bekommen 364

Das 52. Capitel. Einen Beutel von Maul-wurffs-Fell, darein ein Wiedehopffs-Kopff samt einem Pfennig gesteckt, bey sich getragen, lässet keinen ohne Geld seyn 366

Das 53. Capitel. Wenn in der Neu-Jahrs-Nacht der Wind wehet, bedeutet es Pest 368

Das 54. Capitel. Wenn man Suppe gegessen hat, und legt den Löffel auf den Tisch / so er mit dem innern Theile oben fället, so hat man noch nicht satt; dahero soll man noch mehr essen, biß der Löffel mit dem äussern Theile sich aufwärts kehret 370

Das 55. Capitel. Wenn man Brot zu Tische schneidet, und schneidet ohngefehr ein Stücke mehr, als Personen sind, so ist ein hungriger Gast unter Wegens 371

Das 56. Capitel. Wenn einen sehr durstet, daß man offt muß trincken, so hat man einen Pfaffen gesäuget 374

Das 57. Capitel. Wer etwas an sich trägt, das mit Zwirne genähet ist, welcher in der Christ-Nacht gesponnen worden, an dem hafftet keine Lauß, und bleibet auch keine bey ihm, so er welche hat 374

Das 58. Capit. Es ist nicht gut, wenn man mit dem Finger nach dem Mond oder Sternen am Himmel weiset 377

Das 59. Capitel. Die ersten Baum-Früchte müssen von Knaben, und nicht von Mägdlein, abgebrochen werden, weil sie sonst Ritzen kriegen 378

Das 60. Capitel. Wenn bey einem Begräbniß die Glocken helle klingen, so ists ein Zeichen, daß der Verstorbene gern ist in die Kirche gangen 380

Das 61. Capitel. Wen die Nase jucket, der wird in eine Pfitze fallen, oder einen Rausch trincken 382

Das 62. Capitel. Wer einen Creutz-Vogel oder Grünitz im Hause hat, da schlägt das Wetter nicht hinein 383

Das 63. Capitel. Wenn man Bier brauet, soll man einen guten Strauß grosser Brennesseln auf den Rand des Bottigs legen, so schadet der Donner dem Biere nicht 386

Das 64. Capit. Wenn ein schwanger Weib besorget, sie gienge über die Zeit schwanger / soll sie lassen ein Pferd aus ihrer Schürtze fressen, so wird sie gebähren 388

Das 65. Capit. Wenn ein Paar vor dem Altar getrauet werden / und einander die Hände geben, welches Hand am kältesten, das stirbt am ersten 389

Das 66. Capitel. Wer am Weyhnacht-Heilig-Abend / am Neu-Jahrs-Heilig Abend, und am H. Drey- König-Heilig-Abend etwas stiehlt, und wird kein mahl darüber ertappet, der kan das gantze Jahr sicher stehlen 391

Das 67. Capitel. Am Freytage die Nägel von Händen und Füssen abgeschnitten hilfft wider das Zahnweh 394

Das 68. Cap. Am Martins-Tag kan man an dem Brust-Beine der Gans sehen, ob es ein kalter Winter werde oder nicht 395

Das 69. Cap. Vor den tollen Hundes-Biß soll man ein Zettelgen aufbinden, worauf die Worte geschrieben sind: Hax, Pax, Max, Deus Adimax 396

Das 70. Cap. Wer einen Kamm kaufft, und lässet solchen in währenden Kauffen fallen, der muß, so offt er sich mit diesem Kamme kämmet, allezeit den Wind hinten aus lassen 399

Das 71. Cap. Die Bauern sollen ihre Mägde, wenn sie das erste Graß im Jahre bringen, tauffen oder mit Wasser begiessen, so schlaffen sie hernach das Jahr nicht beym Grasen 399

Das 72. Cap. Wenn sich ein starcker Sturm-Wind erhebet, so hat sich gemeiniglich iemand gehenckt. 401

Das 73. Cap. Hüner, die aus Eyern ausgebrütet, welche am Grünen-Donnerstage geleget worden sind, ändern alle Jahr ihre Farben 404

Das 74. Cap. Wenn Eheleute einander ehlich beywohnen, und es regnet / so zeugen sie ein Mägdlein / ists aber trocken Wetter, so wirds ein Söhnlein 405

Das 75. Cap. Wenn ein Kind aus einem Hause getragen wird, darff das obere Theil der Hauß-Thüre nicht zu seyn, es wächst sonst das Kind, so es dar unter weggetragen wird, nicht grösser 406

Das 76. Cap. Die auf einen Anger aufgelesene Federn soll man in kein Bette thun, es kan kein Kind drauf ruhen, und so es ein Ehe-Bette ist, so entlauffen die Ehegatten von einander 408

Das 77. Cap. Wenn bey dem Bier brauen gesungen wird, so geräth das Bier wohl 410

Das 78. Cap. Wenn eines kranck ist, und lässet sich das heilige Abendmahl reichen, so muß es sterben. 411

Das 79. Cap. Einen Mannsfeldischen Thaler mit dem Ritter St. Georgen und der Uberschrifft: Bey GOtt ist Rath und That; bey sich getragen, bewahret im Kriege und sonst für feindlichem Geschuß. 413

Das 80. Cap. Wenn man den Storch siehet kommen, und bewillkommet ihn, so thut einem kein Zahn wehe 415

Das 81. Cap. Wenn man früh morgens ausgehet, und betritt mit dem rechten Fuß die Thürschwelle, so hat man des Tages Glück 419

Das 82. Cap. Ein gebraucht Fuß- oder ander Bad soll man nicht ehe, als den andern Tag ausgiessen, man giesset sonst das Glück mit hinweg. 420

Das 83. Cap. Wenn man eine unversehens gefundene Felge von einem alten Rade im Nahmen der H. Dreyfaltigkeit in eine Scheune wirfft, so thun die Mäuse dem Getreyde keinen Schaden. 421

Das 84. Cap. Ein von zusammen gebettelten Pfennigen gemachter silberner Ring am Finger getragen, hilfft wider allerhand Kranckheiten 423

Das 85. Cap. Einem Kinde soll man seinen Badewisch nicht offt fortlegen, es hat sonst im Alter nirgend eine bleibende Stelle 424

Das 86. Cap. Wenn ein Paar sollen getrauet werden, soll der Bräutigam vorher, ehe sie in die Kirche gehen, das Bier-Faß anzapffen, und den Zapffen zu sich stecken, sonst können ihm lose Leute einen Possen thun, daß er der Braut die eheliche Pflicht nicht leisten kan 426

Das 87. Cap. Am Char-Freytage die Kleider an die Sonne gehenckt, kommen weder Motten noch Schaben drein 427

Das 88. Capitel. Am Char-Freytage Durst gelitten hilfft, daß einem das gantze Jahr kein Trunck schaden kan 429

Das 89. Capitel. Wenn ein paar Leute zur Copulation geführet werden, soll sich auf dem Kirch-Wege der Bräutigam oder die Braut nicht umsehen, es ist nicht gut 430

Das 90. Capitel. Ein paar neue Ehe-Leute, wenn sie von der Trauung heimgehen, sollen eine schwartze Henne voran zu der Häuß-Thür ins Hauß einlauffen lassen, so wird alles besorgliche Unglück auf die Henne fallen 432

Das 91. Capitel. Wenn man von einer Stadt oder Wohnung zu der andern ziehet, und verlieret unter Wegens Brodt, so wird man hinfort alle Nahrung verlieren 434

Das 92. Capitel. Wenn man in eine Stube gehen will, soll man in der Thüre nicht umkehren, denn es ist nicht gut 436

Das 93. Capitel. Wenn ein Weib den Schnupffen hat, soll sie in des Mannes Schuh riechen 437

Das 94. Capitel. Einen eingestochenen Splitter soll man zerkauen, sonst kan er noch mehr schaden 433

Das 95. Capitel. Wer an einem Freytage eine Lauß todt schlaget, der bekömmt hingegen nenne davor wieder 440

Das 96. Capitel. Wer die drey Heilig-Abende, als Weyhnacht-Neu-Jahr- und Heil. Drey-König- Abend / Geld zehlet, dem wird es das gantze Jahr an Gelde nicht mangeln 442

Das 97. Capitel. Wenn iemand Feuer anschläget, und es siehet ein anders zu, so fängt der Zunder nicht 444

Das 98. Capitel. Wenn ein schwanger Weib über eine Rinne / dadurch eine Glocke gegossen wird, springet / so befördert es ihre Geburt 445

Das 99. Capitel. Wer einen Feind hat, der kan solchen todt beten / wenn er ein gantz Jahr alle Morgen den 109. Psalm betet; hält er aber einen Tag innen, so muß der sterben, der da betet 447

Das 100. Capitel. Wer in der Christ-Nacht Heu stiehlt, und davon dem Vieh giebt, so gedeyet das Vieh, und so er hernach stiehlt, wird er nicht drüber ertappet 451

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 452-453.
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