Das 12. Capitel.
Man soll mit heissen Wasser in der Stuben nicht sprengen / wenn man auskehren will / es wird sonst Zanck im Hause.

[236] Wie es nicht gewöhnlich ist / daß man zu Auskehrung einer Stube mit heissen Wasser sprenget / also ists kein Wunder / wenn ein Zanck entstehet / so man mit heissen Wasser sprenget; denn wenn man mit heissen Wasser sprenget / und es spritzt nur ein Tropffen an eines Menschen Haut / oder nur an einen Hund oder Katze / da wird geschwinde ein Zanck entstehen /wenn der Hund schreyet / oder iemand gebrannt wird. Also hat ein solcher Zanck seine erhebliche Ursachen. Jedoch folget nicht / daß allezeit ohnfehlbar aus dieser Ursach ein Zanck im Hause entstehen müsse. Denn wenn ein Weib / oder eine Magd / bey Wahrnehmung eines kommenden frembden Gasts / geschwinde wolte die Stube ein wenig auskehren / und hätte nichts / als heiß Wasser in der Ofenblase nehme dieses und sprenge eiligst ein wenig damit / da niemand zu gegen wär / so frag ich: wer wolte davon einen Zanck erregen / weil niemand keinen Schaden davon empfunden hätte / auch niemand wissen könte / ob es warm / heiß oder kalt Wasser gewesen wär / damit gesprenget worden. Darff sich demnach niemand fürchten / in Fall der Noth / und wo kein Schaden damit gethan wird / mit heissen Wasser zu sprengen; iedoch ists rathsamer / daß man kaltes nehme / weil man sich auch wohl selbst mit heissen kan schaden thun.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. Band 2, Chemnitz 1722 [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 236-237.
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