[14] In allen zweysilbigen gedoppelten / wenn die letzte Silbe ein selbstendiges (substantivum) ist / alsdenn ist diese letzte Silbekurtz / ob schon viele mitlautende (consonantes) darin seyn / welches durchgehend und algemein ist. Als:
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Nohtwehr / Eckstein / Landstadt / Jahrmarckt /
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Rahthauß / Nachtzeit / etc. Und nicht:
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Nohtwehr / Eckstein / Landstat / Rahthauß /
etc. Und also in fast unzahlbar anderen.
In compositis Germanicis dißyllabis, quando utima syllaba est substantivum, tunc ea semper corripitur, & prior syllaba producitur.
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Die Schaarwacht sicher schlaffen. Bart.
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Und dessen Schlachtschwert nicht. Bart.
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Die Windmühl ietz umgehen. Bart.
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Der das Welt Volck zwingt.
Op.
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Unser Erbtheil hat. ib.
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Ein fester Wohnplatz werden.
Rist. 4. 3.
Wir reisen nur mit eilen durch das leben.
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Worzu vns Gott das Zehrgeld hat gegeben.
Rist. 4. 6.
[14]
Es müchte sich wol etzliche wenig mahl auch beym Opitio, finden / daß etwa wegen Nohturfft der Verses in solchen zweysilbigen gedoppelten / die erste kurtz /und die andere Silbe lang / Wider die Natur deß Wortes / und wider den Inhalt gegebener Regul / gesetzet weren: Solches aber / wie es ohn gefehr einer Poetischen Noht-freyheit / oder vielmehr dem vergönstigtem Mißbrauche / zuzuschreiben / also kan es weder einige Regul machen / noch die gantz richtige durchgehende Regul im geringesten schwechen.