196.

[321] Wenn einem der Teufel erscheint, sei es in Gestalt eines Menschen, eines Hundes oder wie sonst, so hat man das Recht, ihm drei tüchtige Hiebe zu geben; hat man ihm mehr zugedacht, so muß man nach dem dritten immer wieder von vorn zu zählen anfangen »eins zwei drei, eins zwei drei« etc. (Wardenbg.). Doch kommt anderwärts auch die Angabe vor, daß es stets zwei oder stets eine ungerade Zahl von Schlägen sein müsse.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CCCXXI321.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Aberglaube Und Sagen Aus Dem Herzogtum Oldenburg (Paperback)(German) - Common
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg: Erster Band