486.

[229] Ackerland muß man am Neujahrsmorgen umwandeln: 76. Land ist Behexungen ausgesetzt: 209, 230d, und wird gegen Behexungen geschützt: 229. Kornfelder fruchtbar zu machen, laufen Knaben zu Ostern mit Bränden über[229] das Feld: 313, 324, oder man läßt nach der Bestellung ein unschuldiges Kind darüber laufen. – Düngerfahren am Donnerstag und in den Zwölften ist verboten: 286, 293. Ein stinkender Misthaufen im Märchen: 376a.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 229-230.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Aberglaube Und Sagen Aus Dem Herzogtum Oldenburg (Paperback)(German) - Common
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg: Erster Band