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[135] Alle Haustiere sind den Anfechtungen der Hexen sehr unterworfen, und zu ihrem Schutze gibt es mancherlei Mittel: 209 ff. Ihr Gedeihen zu fördern: 144-146. Wenn einem für ein Haustier Geld oder der Wert geboten wird, muß man es losschlagen, sonst stirbt es; wenn man eins einkauft, muß man abdingen. Tote und sterbende Haustiere soll man nicht beweinen: 45; gefallene müssen in besonderer Lage zum Hause begraben werden: 69. Alle vierfüßigen Haustiere verhalten sich in der Weihnacht auf gleiche Weise: 290.
Ausgewählte Ausgaben von
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
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