368.

[135] Alle Haustiere sind den Anfechtungen der Hexen sehr unterworfen, und zu ihrem Schutze gibt es mancherlei Mittel: 209 ff. Ihr Gedeihen zu fördern: 144-146. Wenn einem für ein Haustier Geld oder der Wert geboten wird, muß man es losschlagen, sonst stirbt es; wenn man eins einkauft, muß man abdingen. Tote und sterbende Haustiere soll man nicht beweinen: 45; gefallene müssen in besonderer Lage zum Hause begraben werden: 69. Alle vierfüßigen Haustiere verhalten sich in der Weihnacht auf gleiche Weise: 290.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 135.
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