. . . zu dürfen

[251] Eine der schauerlichsten Folgen der Arbeitslosigkeit ist wohl die, daß Arbeit als Gnade vergeben wird. Es ist wie im Kriege: wer die Butter hat, wird frech.

Es ist nicht nur, daß die Koalitionsrechte der Arbeiter und nun gar erst die der Angestellten auf ein Minimum zusammengeschmolzen sind, daß ihre Stellung bei Tarifverhandlungen immer ungünstiger wird, weil bereits das Wort ›Tarif‹ bedrohliche Wettererscheinungen in den Personalbüros hervorruft . . . auch die Atmosphäre in den Betrieben ist nicht heiterer geworden. Zwar jammern die Arbeitgeber: »Wir können die Untüchtigen so schwer herauskriegen – heutzutage kann man ja niemand mehr kündigen . . . « keine Sorge: man kann. Und so wird Arbeit und Arbeitsmöglichkeit, noch zu jämmerlichsten Löhnen, ein Diadem aus Juwelen und ein Perlengeschmeide.

»Der Portier, dem Sie da gekündigt haben«, sagte neulich ein Beisitzer zu dem Vertreter des Café Josty, »hat immerhin dreißig Jahre vor Ihrer Tür gestanden . . . « – Der Vertreter: »Ist es nicht bereits ein Plus, dreißig Jahre vor dem Café Josty stehen zu dürfen?« Und wenn er den ganzen Satz nicht gesagt hat: » . . . zu dürfen« hat er bestimmt gesagt. Die einen haben das ›Recht‹, für das Vaterland sterben zu dürfen, andre ›dürfen‹ zu Hungerlöhnen arbeiten – wobei denn wieder andre die saure Pflicht haben, vierundzwanzig Aufsichtsratsposten bekleiden zu müssen.

Merk: Wenn einer bei der Festsetzung von Arbeit und Lohn mit ›Ehre‹ kommt, mit ›moralischen Rechten‹ und mit ›sittlichen Pflichten‹, dann will er allemal mogeln.


  • [251] · Ignaz Wrobel
    Die Weltbühne, 14.10.1930, Nr. 42, S. 597.

Quelle:
Kurt Tucholsky: Gesammelte Werke in zehn Bänden. Band 8, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 251-252.
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