Siebendes Exempel.

Einem widerspenstigen, und auf den Tod kranck liegenden Sohn wird von dem verstorbenen Vatter die Stirn eingeschlagen.

[60] In Franckreich war ein Jüngling, der sich gegen seinen Eltern so widerspenstig erzeigt, daß er sie bis in Tod betrübet, und also frühzeitig unter die Erden gebracht. Nach ihrem Tod schickte es GOtt, daß auch der Jüngling in ein tödtliche Kranckheit fiele, in welcher er einstens erschröcklich zu schreyen angefangen, aus dem Beth gesprungen, und diejenige, so um ihn waren, mit diesen Worten um Hilf angeruffen: auf auf ihr Freund! [60] ergreift das Gewehr: dann sehet! mein verstobener Vatter kommt wider mich angezogen mit einem gantzen Hauffen der Feinden, und will mich umbringen. Dieses geredt, lieffe er der Kammer-Thür zu, und bemühete sich dem Vatter den Eingang zu verwehren. Allein er fiele urplötzlich zu Boden, verkehrte die Augen im Kopf, und schrie mit erschröcklicher Stimm: O wehe! O wehe! mein Vatter hat mir mit einem harten Stein die Stirn eingeschlagen: nach welchen Worten er elendiglich den Geist aufgegeben. Die Umstehende konten zwar niemand sehen; jedoch hörten sie ein solches Getöß, als trunge ein gantzer Hauffen gewafneter Männer in die Kammer hinein. Spec. Exempl. Tit. Mors. Exemplo. 15.


Auf eine solche Wiederspenstigkeit gehörte ein solcher Tod. Die Härtigkeit dieses Jünglings gegen seinen Eltern hat mit einem harten Stein müssen gebrochen, und abgestraft werden. Dann, wie das Sprichwort lautet: auf einen harten Ast, gehört ein harter Keil.

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 60-61.
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