Zweites Kapitel
Verhandlung vor dem Stadtrichter Philippides

[309] Der Stadtrichter Philippides, vor den alle Händel dieser Art in erster Instanz gebracht werden mußten, war ein Mann von vielen guten Eigenschaften; ein ehrbarer, nüchterner, seinem Amte[309] fleißig vorstehender Mann, der jedermann mit großer Geduld anhörte, den Leuten freundlichen Bescheid gab, und im allgemeinen Ruf stund, daß er unbestechlich sei. Überdies war er ein guter Musikus, sammelte Naturalien, hatte einige Schauspiele gemacht, die, nach Gewohnheit der Stadt, sehr wohl gefallen hatten, und war beinahe gewiß, beim ersten Erledigungsfalle Nomophylax zu werden.

Zu allen diesen Verdiensten hatte der gute Philippides nur einen einzigen kleinen Fehler, und das war: daß, so oft zwo Parteien vor ihn kamen, ihm allemal derjenige Recht zu haben schien, der zuletzt gesprochen hatte. Die Abderiten waren so dumm nicht, daß sie das nicht gemerkt hätten; aber sie glaubten, daß man einem Manne, der so viele gute Eigenschaften besitze, einen einzigen Fehler leicht zu gut halten könne. Ja, sagten sie, wenn Philippides diesen Fehler nicht hätte, er wäre der beste Stadtrichter, den Abdera jemals gesehen hat. – Indessen hatte doch der Umstand, daß dem ehrlichen Manne immer beide Parteien Recht zu haben schienen, natürlicher Weise die gute Folge, daß er nichts angelegners hatte, als die Händel, die vor ihn gebracht wurden, in Güte auszumachen; und so würde die Blödigkeit des guten Philippides ein wahrer Segen für Abdera gewesen sein, wenn die Wachsamkeit der Sykophanten, denen mit seiner Friedfertigkeit übel gedient war, nicht Mittel gefunden hätte, ihre Wirkung fast in allen Fällen zu vereiteln.

Der Zahnarzt Struthion und der Eseltreiber Anthrax kamen also brennend vor diesen würdigen Stadtrichter gelaufen, und brachten beide zugleich mit großem Geschrei ihre Klage vor. Er hörte sie mit seiner gewöhnlichen Langmut an; und, da sie endlich fertig oder des Schreiens müde waren, zuckte er die Achseln, und der Handel deuchte ihm einer der verworrensten, die ihm jemals vorgekommen. Und wer von euch beiden ist denn eigentlich der Kläger, fragte er?

Ich klage gegen den Eselmann, antwortete Struthion, daß er unsern Contract gebrochen hat.

Und ich, sagte dieser, klage gegen den Zahnarzt, daß er sich ohnentgeltlich einer Sache angemaßt hat, die ich ihm nicht vermietet hatte.

Da haben wir zween Kläger, sagte der Stadtrichter, und wo ist[310] der Beklagte? Ein wunderlicher Handel! Erzählt mir die Sache noch einmal mit allen Umständen – aber einer nach dem andern denn es ist unmöglich, klug daraus zu werden, wenn beide zugleich schreien.

Hochgeachter Herr Stadtrichter, sagte der Zahnarzt, ich habe ihm den Gebrauch des Esels auf einen Tag abgemietet. Es ist wahr, des Esels Schatten wurde dabei nicht erwähnt. Aber wer hat auch jemals erhört, daß bei einer solchen Miete eine Clausel wegen des Schattens wäre eingeschaltet worden? Es ist ja, beim Herkules, nicht der erste Esel, der zu Abdera vermietet wird.

Da hat der Herr Recht, sagte der Richter.

Der Esel und sein Schatten gehen mit einander (fuhr Struthion fort); und warum sollte der, der den Esel selbst gemietet hat, nicht auch den Nießbrauch seines Schattens haben?

Der Schatten ist ein Accessorium, das ist klar, versetzte der Stadtrichter.

Gestrenger Herr, schrie der Eseltreiber, ich bin nur ein gemeiner Mann, und verstehe nichts von euren Arien und Orien. Aber das geben mir meine vier Sinne, daß ich nicht schuldig bin, meinen Esel umsonst in der Sonne stehen zu lassen, damit sich ein andrer in seinen Schatten setze. Ich habe dem Herrn den Esel vermietet, und er hat mir die Hälfte voraus bezahlt; das gesteh ich. Aber ein anders ist der Esel, ein anders ist sein Schatten.

Auch wahr, murmelte der Stadtrichter.

Will er diesen haben, so mag er halb so viel dafür bezahlen als für den Esel selbst; denn ich verlange nichts als was billig ist, und ich bitte mir zu meinem Rechte zu verhelfen.

Das Beste, was ihr hierbei tun könnt, sagte Philippides, ist, euch in Güte von einander abzufinden. Ihr, ehrlicher Mann, laßt immerhin des Esels Schatten, weils doch nur ein Schatten ist, mit in die Miete gehen; und Ihr, Herr Struthion, gebt ihm eine halbe Drachme dafür: so können beide Teile zufrieden sein.

Ich gebe nicht den vierten Teil von einem Blaffert, schrie der Zahnarzt, ich verlange mein Recht!

Und ich, schrie sein Gegenpart, besteh auf dem meinigen. Wenn der Esel mein ist, so ist der Schatten auch mein, und ich kann damit als mit meinem Eigentum schalten und walten; und[311] weil der Mann da nichts von Recht und Billigkeit hören will: so verlang ich itzt das Doppelte, und will sehen, ob noch Justiz in Abdera ist!

Der Richter war in großer Verlegenheit. Wo ist denn der Esel, fragte er endlich, da ihm in der Angst nichts anders einfallen wollte, um etwas Zeit zu gewinnen.

Der steht unten auf der Gasse vor der Türe.

Führt ihn in den Hof herein, sagte Philippides.

Der Eigentümer des Esels gehorchte mit Freuden; denn er hielt es für ein gutes Zeichen, daß der Richter die Hauptperson im Spiele sehen wollte. Der Esel wurde herbei geführt. Schade, daß er seine Meinung nicht auch zu der Sache sagen konnte! Aber er stund ganz gelassen da, schaute mit gereckten Ohren erst den beiden Herren, dann seinem Meister ins Gesicht, verzog das Maul, ließ die Ohren wieder sinken, und – sagte kein Wort.

Da seht nun selbst, gnädiger Herr Stadtrichter, rief Anthrax, ob der Schatten eines so schönen, stattlichen Esels nicht seine zwo Drachmen unter Brüdern wert ist, zumal an einem so heißen Tage wie der heutige?

Der Stadtrichter versuchte die Güte noch einmal, und die Parteien fingen schon an, es allmählig näher zu geben: als, unglücklicher Weise, Physignathus und Polyphonus, zween von den namhaftesten Sykophanten in Abdera, dazu kamen, und, nachdem sie gehört, wovon die Rede war, der Sache auf einmal eine andere Wendung gaben. Herr Struthion hat das Recht völlig auf seiner Seite, sagte Physignathus, der den Zahnarzt für einen wohlhabenden und dabei sehr hitzigen und eigensinnigen Mann kannte. Der andre Sykophant, wiewohl ein wenig verdrießlich, daß ihm sein Handwerksgenosse so eilfertig zuvorgekommen war, warf einen Seitenblick auf den Esel, der ihm ein hübsches wohlgenährtes Tier zu sein schien, und erklärte sich sogleich mit dem größten Nachdruck für den Eseltreiber. Beide Parteien wollten nun kein Wort mehr vom Vergleichen hören, und der ehrliche Philippides sah sich genötigt, einen Rechtstag anzusetzen. Sie begaben sich nun jeder mit seinem Sykophanten nach Hause; der Esel aber, mit seinem Schatten als dem Object des Rechtshandels, wurde bis zu Austrag der Sache in den Marstall gemeiner Stadt Abdera abgeführt.[312]

Quelle:
Christoph Martin Wieland: Werke. Band 2, München 1964 ff., S. 309-313.
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