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Arbeitsbuch

Arbeitsbuch [Lueger-1904]

... ausgestelltes Ausweisbuch für Lohnarbeiter, in das die Arbeitgeber nacheinander den Zeitpunkt des Ein- und Austritts , sowie die Beschäftigungsart des ... ... Arbeit wieder eingeführt (s.a. Kinderschutz ). Die von dem Arbeitgeber oder dem bevollmächtigten Betriebsleiter in das Arbeitsbuch zu bewirkenden Einträge dürfen nicht ...

Lexikoneintrag zu »Arbeitsbuch«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 284.
Aussperrung

Aussperrung [Lueger-1904]

Aussperrung (nach dem englischen lock out), gemeinsame Ausschließung mehrerer (insbesondere gewerblicher) Arbeitnehmer von der Arbeit . Sie ist ein Kampf- und Machtmittel der Arbeitgeber in dem Kampf um die Arbeitsbedingungen und wird vielfach als Waffe bei bestehenden ...

Lexikoneintrag zu »Aussperrung«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 412.
Vertragsbruch [1]

Vertragsbruch [1] [Lueger-1904]

... Betrag eines durchschnittlichen Wochenlohns, nicht übersteigen. Ein Arbeitgeber, der einen Gesellen oder Gehilfen verleitet, vor rechtmäßiger Beendigung ... ... Stelle des Schadensersatzes tretenden Betrag als Selbstschuldner mitverhaftet. In gleicher Weise haftet ein Arbeitgeber, der einen Gesellen oder Gehilfen annimmt, von dem er weiß, daß derselbe einem andern Arbeitgeber zur Arbeit noch verpflichtet ist. Auch derjenige Arbeitgeber ist endlich ...

Lexikoneintrag zu »Vertragsbruch [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 787-789.
Einigungsämter [2]

Einigungsämter [2] [Lueger-1904]

Einigungsämter . In Deutschland sind nach näherer Maßgabe einer Verordnung vom 23. ... ... Schlichtungsausschüsse zum Zwecke der Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten für Bezirke gebildet. Sie können vom Arbeitgeber, den Arbeiter - oder Angestelltenausschüssen oder, wo solche nicht bestehen, von der ...

Lexikoneintrag zu »Einigungsämter [2]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 162.
Koalitionsrecht [1]

Koalitionsrecht [1] [Lueger-1904]

... möglichst günstigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen . Die Koalition der Arbeitgeber kommt in den Arbeitgeber-(Unternehmer-) verbänden, die der Arbeitnehmer in den Arbeitervereinen ... ... Aussperrung auf selten der Arbeitgeber gegenübersteht (s.a. die Art. Arbeitseinstellung und Aussperrung ... ... individuellen Interessen der sich Verabredenden oder Vereinigenden, sondern auch auf die Interessen der Arbeitgeber und Arbeiter im ...

Lexikoneintrag zu »Koalitionsrecht [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 532-533.
Akkord

Akkord [Lueger-1904]

... Tuschzeichnungen). – Im Arbeiterwesen Uebereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach dem letzterer nach Menge oder Stückzahl der abgelieferten Arbeiten ... ... je nach seiner Leistungsfähigkeit mehr oder weniger zu verdienen, während er für den Arbeitgeber in der Regel eine schnellere Lieferung der Arbeit zur Folge hat. ...

Lexikoneintrag zu »Akkord«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 108.
Arbeiter [1]

Arbeiter [1] [Lueger-1904]

Arbeiter , im allgemeinen nationalökonomischen Sinne jeder, dessen berufsmäßige Tätigkeit auf Wertschaffung ... ... für den Beicht- und Konfirmationsunterricht bestimmten Stunden (§ 136); Pflicht der Anzeige der Arbeitgeber von der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken an die Ortspolizeibehörde (§ 138 ...

Lexikoneintrag zu »Arbeiter [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 268-271.
Strafrecht

Strafrecht [Lueger-1904]

... , teils auf Haft erkannt werden. Mit Geldstrafe bis zu 30 ℳ. werden Arbeitgeber bestraft, welche es unterlassen, die vorgeschriebene Anzeige an die Ortspolizeibehörde über die ... ... bei der Lohnzahlung (§ 82). Unter Umständen auf Gefängnisstrafe kann erkannt werden gegen Arbeitgeber, die die Lohnabzüge in gewinnsüchtiger Absicht den bezugsberechtigten Kassen vorenthalten ...

Lexikoneintrag zu »Strafrecht«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 333-337.
Trucksystem

Trucksystem [Lueger-1904]

... häufig vorkommt, ist der, daß ein Gläubiger des Arbeiters den Arbeitgeber ersucht, ihm zur Erlangung seiner Forderung an den Arbeiter zu ... ... Gläubiger befriedigt. Trotzdem kann der Arbeiter seinen vollen Lohn am Zahltag vom Arbeitgeber verlangen, denn der Arbeiter hat vor dem ...

Lexikoneintrag zu »Trucksystem«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 628-630.
Nachtarbeit [1]

Nachtarbeit [1] [Lueger-1904]

Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiter ist im wesentlichen eine Folge des modernen ... ... Nachtarbeit fallen die sogenannten Familienbetriebe, d.h. solche Betriebe , in denen der Arbeitgeber ausschließlich zu seiner Familie gehörige Personen beschäftigt. Auch sonst können nach näherer Maßgabe ...

Lexikoneintrag zu »Nachtarbeit [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 551-552.
Hilfskassen [1]

Hilfskassen [1] [Lueger-1904]

... Gesetzes vom 7. April 1876 durch Ortsstatut mit Beitrittszwang und Beiziehung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zuließen, wurden ihrerseits wiederum durch § 87 des die ... ... eine Kasse sich als eingeschriebene organisieren will, ist ihrem freien Willen überlassen. Die Arbeitgeber leisten keinerlei Beiträge zu diesen Kassen, haben dafür aber auch ...

Lexikoneintrag zu »Hilfskassen [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 59-60.
Hilfskassen [2]

Hilfskassen [2] [Lueger-1904]

Hilfskassen . Das Deutsche Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen ist durch ... ... von ihr zu empfangen haben und an der Verwaltung der Kasse nicht teilnehmen. Die Arbeitgeber sind infolge der Zugehörigkeit ihrer Arbeitnehmer zu einer Ersatzkasse nicht mehr von der Beitragspflicht ...

Lexikoneintrag zu »Hilfskassen [2]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 371-372.
Arbeitszeit [2]

Arbeitszeit [2] [Lueger-1904]

Arbeitszeit ( Arbeitstag ). In Deutschland ist durch Anordnung des Reichsamts für ... ... und Ende der Arbeitszeiten und Pausen sind, sofern keine tarifliche Regelung erfolgt, vom Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Arbeiterausschuß oder der Arbeiterschaft des Betriebs festzulegen und ...

Lexikoneintrag zu »Arbeitszeit [2]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 43-44.
Kinderschutz

Kinderschutz [Lueger-1904]

... gelegentliche ist, ist vor dem Beginn der Ortspolizeibehörde des Beschäftigungsorts von dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. 2. Für jedes fremde Kind ist auf Antrag oder mit ... ... Gemeindebehörde ergänzt werden kann, von der Ortspolizeibehörde eine Arbeitskarte auszustellen und an den Arbeitgeber auszuhändigen, die an die Stelle des durch die ...

Lexikoneintrag zu »Kinderschutz«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 472-477.
Eisenbahnbau

Eisenbahnbau [Lueger-1904]

... und Arbeiter , bildet also selbst den Arbeitgeber gegenüber den Arbeitern , wobei indessen eine Vereinigung dieser in kleinen Gruppen ... ... üblich ist. – Beim Unternehmerbau bildet der Bauherr nicht selbst den Arbeitgeber, sondern überträgt (»vergibt«) die Ausführungsarbeiten in mehr oder weniger großen ...

Lexikoneintrag zu »Eisenbahnbau«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 276-279.
Sonntagsruhe [1]

Sonntagsruhe [1] [Lueger-1904]

Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben ist nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Bestimmungen in ... ... auf Grund dieser Ausnahmebestimmungen Arbeiter an Sonn- oder Festtagen beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber innerhalb der Betriebsstätte an geeigneter, den Arbeitern zugänglicher Stelle eine Tafel ...

Lexikoneintrag zu »Sonntagsruhe [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 149-151.
Arbeitsämter

Arbeitsämter [Lueger-1904]

Arbeitsämter , 1. besondere, in der Regel staatliche Behörden, welche die ... ... der Beirat Auskunftspersonen zu vernehmen, auch ist er befugt, zu seinen Sitzungen Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl als Beisitzer mit beratender Stimme zuzuziehen [4]. ...

Lexikoneintrag zu »Arbeitsämter«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 283-284.
Höhere Gewalt

Höhere Gewalt [Lueger-1904]

Höhere Gewalt . Aus dem Streit der Meinungen über Sinn und Tragweite ... ... einzelnen Betrieb oder einer ganzen Branche, etwa auf Grund Verbandsbeschlusses, können für den Arbeitgeber nicht als höhere Gewalt gelten. – Die Frage, ob der Generalunternehmer (z. ...

Lexikoneintrag zu »Höhere Gewalt«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 100-101.
Vertragsbruch [2]

Vertragsbruch [2] [Lueger-1904]

... getroffen. Die Bindung der beteiligten Kategorien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Vertragsparteien des Tarifvertrags oder Mitglieder der vertragschließenden Vereinigungen ... ... der Arbeit unter den Tarifvertrag fallen, auch dann verbindlich, wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer oder beide an dem Tarifvertrag nicht beteiligt sind. ...

Lexikoneintrag zu »Vertragsbruch [2]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 652.
Einigungsämter [1]

Einigungsämter [1] [Lueger-1904]

... wenn sie von beiden Teilen erfolgt und die beteiligten Arbeiter und Arbeitgeber – letztere sofern ihre Zahl mehr als drei beträgt – Vertreter bestellen, ... ... als Einigungsamt tätig wird, besteht neben dem Vorsitzenden des Gewerbegerichts aus Vertrauensmännern der Arbeitgeber und der Arbeiter in gleicher Zahl. Die ...

Lexikoneintrag zu »Einigungsämter [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 240-242.
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