Absagesignale

[28] Absagesignale werden im Eisenbahnverkehr gegeben, um dem Streckenpersonal bezw. den folgenden Stationen anzuzeigen, daß ein bereits abgemeldeter Zug nicht kommt. Die Verständigung der Strecke kann durch Laufzettel, die der Stationen telegraphisch erfolgen. Auf deutschen Bahnen kann das Absagen durch die elektrischen Läutewerke, und zwar mittelst des Ruhesignals Nr. 3: dreimal eine bestimmte Anzahl von Glockenschlägen, erfolgen.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 28.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: