Abtreppen

[49] Abtreppen, 1 beim Grundbau in geneigtem Gelände ein stufenweises Ausgraben der Sohle; 2. Giebelmauern, die höher als die Dachflächen geführt werden, sind, wenn sie aus Backsteinen erstellt werden, am bellen abzutreppen, weil hierdurch die Steine in ganzer Form verwendbar bezw. nicht zu behauen sind und dadurch die geringsten Schwierigkeiten für die Abdeckung und Abwässerung entstehen; 3. s. Kreuzverband.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 49.
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