Aquäduktbrücken

[261] Aquäduktbrücken, Wasserleitungsbrücken, abgekürzt Aquädukte (s.d.). Hierher gehören auch jene Bauwerke, die zur Ueberführung von Bächen über Eisenbahnen bestimmt sind und insbesondere im Gebirgsterrain bei Wildbächen oder Murgängen am Platze sein können. Sie sind in diesem Falle ausnahmslos in Mauerwerk als gewölbte Objekte hergestellt, deren Abmessungen sich nach den örtlichen Verhältnissen richten. Wichtig ist eine gute Versicherung der Aquäduktsohle und des anschließenden Gerinnes, wozu in einigen Fällen auch eine Auskleidung mit Holzbalken benutzt worden ist.

Melan.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 261.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: