Arbeitersekretariat

[275] Arbeitersekretariat, Auskunftsstelle, um unbemittelten Personen, namentlich Arbeitern, möglichst unentgeltlich Rat und Auskunft, insbesondere auf dem Gebiet der sozialpolitischen Gesetzgebung, zu erteilen und erforderlichenfalls die Interessen derselben zu vertreten.

Meist von Arbeiterorganisationen (Gewerkschaften u.s.w.) oder auch von Gemeinden errichtet, werden sie, wenngleich bisher nur vereinzelt (so in Deutschland im Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha), auch als Volksauskunfteien unter staatlicher Unterstützung ins Leben gerufen. Die Arbeitersekretariate beschäftigen sich vielfach auch mit sonstigen sozialpolitischen Aufgaben, so mit der Pflege der Arbeitsstatistik. Eine solche erweiterte Aufgabe wurde insbesondere dem in der Schweiz im Jahre 1887 von der Arbeiterschaft gegründeten, staatlich subventionierten Arbeitersekretariat zugewiesen.

Köhler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 275.
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