Bürgersteige

[387] Bürgersteige oder Trottoire sind bei bebauten oder noch zu bebauenden städtischen Straßen deren ausschließlich dem Fußgängerverkehr dienende seitliche Teile. Von den gleichfalls nur dem Fußgängerverkehr dienenden Promenadenwegen (s. Straßenbau) unterscheiden sie sich durch die angrenzend seitliche Bebauung, die bei letzteren fehlt.

Bräuler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 387.
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