Bahnabzweigungen

[471] Bahnabzweigungen oder Bahnanschlüsse (Abtrennung einer Bahnlinie von einer andern) sollen bei Hauptbahnen und im allgemeinen auch bei Nebenbahnen nur auf Bahnhöfen vorkommen.

Ausnahmsweise auf freier Strecke anzulegende Bahnabzweigungen sind mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen (Blockstationen, s.d.) derart auszustatten, daß die Befahrung der Stammbahn die gleichzeitige Benutzung des Einlaufs von der Zweigbahn her durch Signale verbietet und umgekehrt. Zweckmäßig ist es, der Zweigbahn vor dem Einlauf in die Stammbahn ein eignes Gleis zu geben, in dem alle von der Zweigbahn kommenden Züge mit Sicherheit zum Halten gebracht werden können, solange die Einfahrt in die Stammbahn verboten ist. Erhöht wird die Sicherheit, wenn man das Zweiggleis über die Einmündungsweiche hinaus neben der Stammbahn mindestens um die größte Zuglänge (der Zweigbahn) stumpf verlängert und die Weiche derart mit den Fahrsignalen der Stammbahn in selbsttätige Verbindung bringt, daß die Stellung dieser Signale auf »freie Durchfahrt« die Einmündungsstellung der Weiche ausschließt, mithin einen etwa ankommenden Zweigbahnzug auf das stumpfe Gleis ablenkt. Statt dieses langen findet man (namentlich in England) bisweilen ganz kurze Ablenkungsgleise, so daß die betreffende Weiche den Charakter einer »Entgleisungsweiche« erhält, in dem Sinne, daß in dem immerhin seltenen Falle der Gefahr die einfache Entgleisung des langsam ankommenden, meist auch kurzen Zweigbahnzuges bei weitem ungefährlicher ist als ein Zusammenstoß mit dem rasch fahrenden Stammbahnzuge.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 471.
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