Bahngrundstücke

[472] Bahngrundstücke, alle zum Besitz der Eisenbahn gehörigen Grundflächen, im weiteren Sinne mit Einschluß der zurzeit noch nicht zu Betriebszwecken benutzten.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 472.
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