Bremsketten

[102] Bremsketten werden zum Bremsen der Lastfuhrwerke entweder um die Felge eines Rades gelegt (Rauhsperre), was jedoch die Fahrbahn stark beschädigt und daher meist verboten ist, oder es wird eine der Radspeichen mittels der Kette an das Wagenobergestell angebunden, wodurch eine Drehung des Rades verhindert und eine der Bremswirkung gleichkommende gleitende Reibung erzielt Wird.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 102.
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