Doppelfeuer

[5] Doppelfeuer, die nichtamtliche Bezeichnung für Leuchtfeuer, die zwei Lichter von derselben Farbe entweder senkrecht über- oder nebeneinander (wie z.B. auf Feuerschiffen) zeigen. In ersterer Art werden sie hauptsächlich zu Hafenfeuern, Richtfeuern u.s.w. benutzt. Im amtlichen Sprachgebrauch sagt man statt Doppelfeuer: »zwei u.s.w. Feuer«. Vgl. Leuchtfeuer.

von Niessen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 5-6.
Lizenz:
Faksimiles:
5 | 6
Kategorien: