Doppellatte

[7] Doppellatte. 1. Schnittholz in der Stärke zweier Latten 5/5 oder 6/6 cm stark; 2. zwei übereinander genagelte Latten z.B. an der Traufschar eines Ziegeldaches. Diese dient dazu, die Gefällrichtung der untersten Schar der der oberen Scharen gleichzumachen und hierdurch ein Klassen zu verhindern.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 7.
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