Durchhaus

[170] Durchhaus, ein Gebäude, dessen Parterre von einer dem allgemeinen oder beschränkten Verkehr dienenden Straße oder einem Fußweg durchsetzt wird, die tunnelartig durch das Haus führen. In den mittelalterlich gebauten Städten findet man solche Anordnungen häufig als Anfang und Ende schmaler, zwei Hauptstraßen verbindender Gassen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 170.
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